Inspektion von Kälte- und Klimaanlagen
Bereits seit 2007 fordert der Gesetzgeber nach § 12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) alle zehn Jahre eine energetische Inspektion von Kälte- und Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Kälteleistung. Bei Nichtbeachtung dieser Verordnung sieht der Gesetzgeber eine Geldbuße von bis zu 50.000 € vor. „Neben der Geldbuße bei Nichtbeachtung kommt hinzu, dass bei unterlassenen Inspektionen vorhandene Einsparpotentiale nicht gehoben werden – hier sind Einsparungen von bis zu 30 % möglich“, erklärt Stefan Borgemeister, Leiter Geschäftsfeldmanagement der Wisag Gebäude- und Industrieservice Holding GmbH &
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