Herbsttagung ITGA NRW:
Baurecht, Politik und das Klima von morgen
Persönlicher Austausch vor Ort
Einen persönlichen Austausch vor Ort, gepaart mit spannenden Themen aus den Bereichen Politik, Recht und Klima, kennzeichneten die Herbsttagung 2021 des Industrieverbands Technische Gebäudeausrüstung Nordrhein-Westfalen (ITGA NRW e.V.), die am 4. November im Steigenberger Parkhotel Düsseldorf stattgefunden hat.
Das politische Geschehen zeigte Wolfgang Bosbach (Mitte) unter der Überschrift „Corona, die Wahl und die Folgen für Staat und Gesellschaft“ auf. Jan Opländer (rechts), Vorsitzender ITGA NRW, und Tobias Dittmar (links), Geschäftsführer ITGA NRW, dankten dem Politiker und Rechtsanwalt sowie Mitglied des Deutschen Bundestages von 1994 bis 2017 für seinen beeindruckenden und humorvollen Vortrag.
Foto: ITGA NRW
Jan Opländer, der im Mai 2021 neu gewählte Vorsitzende des ITGA NRW, begrüßte rund 90 Teilnehmer zur Tagung, die im Jahr 2020 coronabedingt nicht stattfinden konnte. Umso mehr freuten sich die Teilnehmer über die aktuelle Veranstaltung, die unter Einhaltung der geforderten Schutzregeln durchgeführt wurde. Jan Opländer ging in seiner Begrüßungsrede u.a. auf die Problematik der Lieferengpässe ein, die nicht nur in der Baubranche unterschiedlich starke Auswirkungen hat. Zum Teil würden sich verzögerte Lieferzeiten von mehreren Wochen oder gar Monaten ergeben. Dazu hob der Vorsitzende hervor: „Globale Lieferengpässe können nur durch eine entsprechende Entkopplung der internationalen Lieferketten behoben werden, was bedeutet, dass relevante Bauteile, wie etwa Halbeiter, zumindest in Europa produziert werden müssten. ‚Decoupling‘ wird eine der wesentlichen Herausforderungen der Wirtschaft in den kommenden Jahren sein.“
Politik im Wandel
Unter der Überschrift „Corona, die Wahl und die Folgen für Staat und Gesellschaft“ zeigte anschließend Wolfgang Bosbach, Politiker und Rechtsanwalt, Mitglied des Deutschen Bundestages von 1994 bis 2017, humorvoll einen punktuellen Rückblick auf das politische Geschehen seit den 1950er- Jahre in Deutschland auf. Die härteste Wahl sah der Politiker seinem Vernehmen nach im Jahr 1972: „Davor und danach hatten wir niemals mehr eine so harte Bundestagswahl – missglücktes Misstrauensvotum des damaligen Oppositionsführer Rainer Barzel, um Bundeskanzler Willy Brandt zu stürzen, gekaufte Stimmen, neue Ostpolitik, Tragödie – am Ende hatten wir eine Wahlbeteiligung von 92 %. Eine solche Beteiligung gibt es sonst nur in Ländern mit Wahlpflicht“, betonte Bosbach und weiter: „91 % hatten damals Union und SPD gewählt und jetzt, bei der Bundestagswahl, waren es nicht mal mehr 50 %.“ Somit reiche es für eine Große Koalition zukünftig nicht mehr aus.
Rund 90 Teilnehmer haben am 4. November 2021 an der Herbsttagung 2021 des Industrieverband Technische Gebäudeausrüstung Nordrhein-Westfalen (ITGA NRW e.V.) im Steigenberger Parkhotel Düsseldorf teilgenommen.
Foto: ITGA NRW
Bosbach gab zum aktuellen Wahlergebnis noch einen Ausblick, welche Aufgaben die Parteien in den anstehenden Monaten abwickeln müssen und wie sich die Regierung bilden kann. Abschließend schilderte der Experte auch eindrucksvoll, welchen Herausforderungen sich die Politik in den nächsten Jahren stellen muss, um das Wohl und Miteinander in der Gesellschaft zu sichern. Dazu zählen u.a. Punkte wie der Fachkräftemangel und wie man einer zukünftigen Pandemiesituation besser entgegenwirken kann.
Mängel, Fehler, Haftungsrisiken
„Baumängel, Planungsfehler, Bauüberwachungsfehler! Haftungsrisiken erkennen und vermeiden“ waren die Themen, denen Prof. Dr. Jörg Zeller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, in seinem Vortrag nachging. Nach § 633 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist ein Werk frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Eine Beschaffenheitsvereinbarung kann sich insbesondere ergeben aus einem Vertrag, vorvertraglichen Unterlagen, Verkaufsprospekten, Bauzeichnungen oder Leistungsbeschreibungen.Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln, wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Ebenso ist das Werk frei von Sachmängeln, wenn es sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann. Dazu zeigte Prof. Zeller ein Beispiel auf: „Wenn in einem Objekt eine Heizungsanlage eingebaut wird, die für das Gebäude nicht ausreichend dimensioniert ist, dann ist sie juristisch mangelhaft, weil sie nicht für die vorausgesetzte Verwendung geeignet ist.“ Je nach Vertragssituation und Position des Baubeteiligten sei mit der Planung und vor der Ausführung zu prüfen, ob die Anforderungen und das Ziel zur Auftragserfüllung mit den geforderten bzw. verwendeten Materialien, Geräten und Anlagen erreicht werden kann. Andernfalls müssten Bedenken angemeldet werden, mit Hinweisen, was zur Erfüllung der Leis-tung nicht ausreichend sei.
In Punkto einer Bauüberwachung wies der Rechtsanwalt u.a. darauf hin, dass keine generelle Pflicht zur Überwachung „einfacher Bauarbeiten” bestehe, die jedem in der Branche tätigen Unternehmer geläufig sind oder geläufig sein müssten. „Bei wichtigen und kritischen Arbeiten, die erfahrungsgemäß ein hohes Mangelrisiko aufweisen, ist jedoch eine intensive Wahrnehmung der Bauaufsicht erforderlich“, so Prof. Zeller. Besondere Aufmerksamkeit habe der Architekt/Ingenieur auch bei solchen Baumaßnahmen zu entfalten, bei denen sich im Verlauf der Bauausführung Anhaltspunkte für Mängel ergeben.
Extremwetter
Frank Böttcher, Meteorologe, Klimaexperte, Moderator und Buchautor sowie Sprecher der Deutschen Meteorologischen Gesellschaft, zeigte im letzten Vortrag den „Einfluss von Klimawandel und Extremwetter auf die TGA“ auf. Der Wetterexperte verdeutlichte den aktuellen Klimastatus, die Klimarisiken durch Wind, Temperatur, Niederschlag und gab Handlungsempfehlungen für die TGA-Planung. Böttcher: „Starkregen ist derzeit die größte Klimagefahr für die TGA!“ Vor diesem Hintergrund sah der Meteorologe, dass der gesamte Handlungsprozess sich dieser Situation annehmen muss, beginnend bei einer möglichen Überarbeitung von Normen zur Gebäude- und Grundstücksentwässerung bis hin zur Planung von TGA-Anlagen. Für die Planung empfahl Böttcher u.a., dass wasserundurchlässiger Beton sowie Türen und Lichtschächte über Bodenniveau geplant werden sollten. Zudem sind entsprechend dimensionierte Abwasser- sowie Regenwasserleitsysteme mit Putzöffnungen möglichst vorzusehen. Auch sollten Rückschlagventile bzw. Hebeanlagen im Abwassersystem sowie Doppelfalzungen bei Blechdächern bzw. -abdeckungen und ausreichend dimensionierte Regenrinnen zum Einsatz kommen.
Das Wetterereignis „Wind“ ist aus der Sicht von Böttcher derzeit für Deutschland in den nächsten Jahren kein entscheidender Risikofaktor, wenn auch die Anzahl von Tornados in den vergangenen 22 Jahren von durchschnittlich rund 40 (1999) auf bis zu 150 (2021) zugenommen hat. Ebenso bei den „Hitzeereignissen“: Auch hier sei eine Zunahme der Ereignisse über die vergangenen Jahrzehnte festzustellen, jedoch ohne gravierende Ausmaße, sodass Maßnahmen wie der Einsatz von solarer Stromerzeugung auf Dächern, Gebäude mit weißem Außenanstrich oder Pflanzenbewuchs, dem Temperaturanstieg in Gebäuden entgegenwirken. Außerdem stehe hier auch die Klimatechnik zur Verfügung.