HOAI 2013 rechtssicher und praktisch umsetzen

 
27. September 2019/Hamburg


Die seit 2013 geltende, in der Praxis etablierte HOAI beinhaltet Besonderheiten, die bei der Honorarabrechnung zwingend beachtet werden müssen. Die Praxis zeigt: Zahlreiche Honorarrechnungen, die nach HOAI 2013 erstellt wurden, sind fehlerhaft und damit nicht prüffähig. Für die Beteiligten ist dies riskant. Denn Fehler bei der Vertragsgestaltung und Honorarberechnungen können kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen. Doch wo liegen die Knackpunkte – und wie können Fehler vermieden werden? Antwort gibt das Seminar, in dem es die Teilnehmer praxisorientiert auf die wichtigen Aspekte der Vertragsgestaltung und Honorarabrechnung vorbereitet.

www.bpm-seminare.de

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