EMA/ÜMA 2019

Gefahrenmeldeanlagen

Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat (BMI) hat die Empfehlung „EMA/ÜMA 2019“ (Nr. 153) des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) mit sofortiger Wirkung für den zivilen Bundesbereich als technische Arbeitshilfen eingeführt. In dem Zusammenhang wird die Empfehlung „EMA/ÜMA 2012“ (Nr. 118) zurückgezogen und verliert ihre Gültigkeit.

Die EMA/ÜMA 2019 wurde gegenüber der bisherigen Fassung um eine editierbare Checkliste zur Bedarfsermittlung und Nutzerberatung ergänzt. Außerdem wurden Erläuterungen zur Notfall- und Gefahrenreaktionssystem (NGRS) hinzugefügt. Die Überarbeitung war notwendig, um Veränderungen in der Technik und bei den Normen, insbesondere bei der DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-3 und DIN EN 50131-1, zu berücksichtigen. Von besonderer Bedeutung ist der zunehmende Einsatz der Datenübertragung mittels IP bei der Alarmmeldung. 

 

Die Empfehlung „EMA/ÜMA 2019“ ist unter www.amev-online.de veröffentlicht.

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