Gebäudebereich ist der Schlüssel zu mehr Energieeffizienz
BHKS unterstützt Entwurf des Energiekonzepts der Bundesregierung

Der BHKS unterstützt den von der Bundesregierung am 7. September 2010 vorgelegten Entwurf des Energiekon­zepts. Die energetische Sanierung des Gebäudebestands und energieeffizientes Bauen werden in die­sem Zusammenhang als Kernthemen zur Modernisierung der Energieversorgung und zur Erreichung der Klimaschutzziele gesehen.

„Bei der endgültigen Verabschiedung des Energiekon­zepts am 28. September 2010 sollte das Bundeskabinett dafür Sorge tragen, dass sämtliche geplante Maßnahmen und Förderprogramme erhalten bleiben. Insbesondere die angestrebte Verdopplung der energetischen Sanierung des Gebäudebestands und die Förderung energieeffizienten Bauens sind zentrale Schlüssel auf dem Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung“, appel­liert BHKS-Haupt­ge­schäftsführer Günther Mertz.

Auf den Gebäudebereich entfallen rund 40 % des deutschen Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen. Gleichzeitig sind die Potentiale zur Energie- und CO2-Einsparung ge­waltig. Drei Viertel des Altbaubestandes wurde noch vor der 1. Wärmeschutzverordnung 1979 er­richtet.

Diese Gebäude sind gar nicht oder kaum energetisch saniert. Im vorliegenden, von Bundes­wirt­schafts- und Bundesumweltministerium erarbeiteten Entwurf des Energiekonzepts wird daher die energetische Sanierung des Gebäudebestands als wichtigste Maßnahme zur nachhaltigen Minderung des Verbrauchs fossiler Energieträger herausgestellt.

Der langfristige Sanierungsfahrplan besteht aus zwei Hauptkomplexen. Im Rahmen der „Modernisie­rungsoffen­sive für Gebäude“ wird ein klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 angestrebt. Dies wird sich u.a. in der Novelle der EnEV 2012 niederschlagen, mit der der Standard „Nullemis­sion“ bis 2050 für alle Gebäude auf der Basis von Kennwerten für den Pri­märenergieverbrauch ein­geführt wird. Zweiter Schwerpunkt ist eine Verstärkung von Fördermaßnahmen. Hierzu werden zu­sätzliche Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm so­wie das Marktanreizprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien bereit gestellt. Außerdem wird die Ein­führung steu­erlicher An­reize für die Sanierung im Gebäudebestand ge­prüft. Weitere Maßnahmen sind die Aufle­gung eines kommunalen Förderprogramms „Energeti­sche Städtebausanierung“, eine Novellierung des Miet­rechts, die Schaffung eines einheitlichen Rah­mens für Wärmeliefer-Contracting sowie eine Verbesse­rung der Ausbildung und regelmäßige Fortbildung von installierenden Unter­nehmen.

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