Freisetzung von Asbestfasern

Zu Schadensersatz verpflichtet

Früher wurde in Verbindung mit sani­tären Installierungen vielfach asbesthaltiges Material verwendet worden. Dies sollte auch heute nicht in Vergessenheit geraten.

So hat sich das Oberlandesgericht Koblenz im Urteil vom 2. November 2011 – 1 U 1380/10 – mit der Frage befasst, ob ein Unternehmer schadensersatzpflichtig wird, wenn ältere Installationen verändert werden und diese Arbeiten zur Freisetzung von Asbestfasern führen.

Nach der Auffassung des Gerichts dürfen unsachgemäße Arbeiten nicht zur Asbestfreisetzung führen.

In dem konkreten Fall war davon auszugehen, dass luftgängige Staubmengen...

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