Änderungen für Nichtwohngebäude berücksichtigt

Energieverbrauchsausweise gemäß GEG erstellen

Seit dem 2. Mai 2021 sind Energieverbrauchsausweise gemäß GEG § 82 zu erstellen. Doch der Start dazu verlief sehr holprig. Die Berechnungsgrundlagen (Bekanntmachung der Verbrauchskennwerte) wurden tatsächlich erst am 19. April 2021 für Wohngebäude bzw. am 3. Mai 2021 (!) für Nichtwohngebäude zur Verfügung gestellt. Eine große Herausforderung für Softwarehersteller und Ausweisersteller gleichermaßen.

Neben einer erweiterten Datenanalyse zur Kühlung und Klimaanlagen enthält der Energieausweis nun Treibhausgas-Emissionen (CO2-Äquivalent).

Während die Verbrauchskennwerte für Wohngebäude im Wesentlichen beibehalten wurden, haben sich diese für Nichtwohngebäude grundlegend verändert.

Die Gebäudekategorien wurden neu zusammengestellt (aus ehemals 81 BWZK wurden 52 Kategorien entwickelt). Jeder Kategorie sind Teilenergiekennwerte (TEK) für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Beleuchtung, Sonstiges und Kühlung (Kälte, Hilfsenergie, Be- und Entfeuchtung) zugeordnet. Aus der  Summe dieser TEK wird der Vergleichskennwert für Wärme und Strom ermittelt.

Mit der professionellen Energieberatersoftware „Evebi“ ist es möglich, Energieausweise gemäß GEG sowohl für Energieausweise für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude zu erstellen. Der Hersteller Envisys hat eine eigene Druckapplikation zur Generierung der Energieausweise als pdf-Datei entwickelt und sich damit unabhängig von der vom Bund bereitgestellten Software gemacht.


Envisys GmbH & Co. KG

99423 Weimar

 +49 3643 4952710 

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