Digitaler Wandel zum „Smart Building“
Datenflut bahnt sich ihren Weg in die GebäudeklimatisierungAus der Vision eines intelligent automatisierten Gebäudes wird zunehmend die Gewissheit: „Smart Buildings“ werden zum Standard! Der Entwicklungsprozess, welche Technik sich für die Vernetzung von Geräten und Funktionen durchsetzt, ist zwar noch in vollem Gang, dennoch müssen Fachplaner jetzt schon das Ruder in die Hand nehmen. Denn die Planungsaufgaben der TGA sind gleichermaßen im Wandel: Weg von der Bereitstellung einzelner Funktionen, hin zur Erzeugung eines idealen Umfelds zum Leben, Arbeiten und nicht zuletzt eines optimalen Energiemanagements. Aktuelle Positionen und künftige Perspektiven zeigt hier exemplarisch die Lüftungstechnik.
Laufen hochwasserführende Flüsse aus unterschiedlichen Himmelsrichtungen zusammen, entsteht eine Überschwemmung. Welchen Weg sich die Flut dann bahnt, ist zumeist nur schwer vorherzusagen. Doch niemand in dem betroffenen Gebiet würde aus diesem Grund auf Vorsorgemaßnahmen verzichten. Vergleichbar damit rauscht eine Datenflut auf die TGA zu, und zwar aus den unterschiedlichsten Richtungen. Aus der des Gesetzgebers genauso wie aus der Richtung der Energieversorger, vor allem aber aus der der Konsumenten. TGA-Fachplaner sollten die verbliebende Zeit, bis das heutige „Datenrinnsal“ zu einer „Big...
Laufen hochwasserführende Flüsse aus unterschiedlichen Himmelsrichtungen zusammen, entsteht eine Überschwemmung. Welchen Weg sich die Flut dann bahnt, ist zumeist nur schwer vorherzusagen. Doch niemand in dem betroffenen Gebiet würde aus diesem Grund auf Vorsorgemaßnahmen verzichten. Vergleichbar damit rauscht eine Datenflut auf die TGA zu, und zwar aus den unterschiedlichsten Richtungen. Aus der des Gesetzgebers genauso wie aus der Richtung der Energieversorger, vor allem aber aus der der Konsumenten. TGA-Fachplaner sollten die verbliebende Zeit, bis das heutige „Datenrinnsal“ zu einer „Big Data-Flut“ anschwillt, nutzen, um sich auf die neuen Herausforderungen vorzubereiten. Wie das aussehen kann, lässt sich deutlich an der Gebäudeklimatisierung festmachen.
Datenflut von Konsumenten
Ob die Cyborgs in Science Fiction-Spielfilmen, implantierte Sensorik in Menschen mit Behinderungen und Wearables als Lifestyle-Accessoire mit Erfassung von Vitaldaten eine Entwicklungslinie bilden? Darüber darf gestritten werden. Muss aber nicht, denn deutlich erkennbar ist daran auf jeden Fall: In immer kürzeren Zeiträumen geben Technikfantasien den Anstoß zu massentauglichen Gegenständen. Dabei generieren Konsumenten bereitwillig eine Unmenge persönlicher Daten, die sie durch Vernetzung auch mehrfach nutzen wollen. Warum beispielsweise nicht über die GPS-Ortung am Smartphone oder der Smartwatch dem Wohnhaus ankündigen: „Ich komme gleich. Fang schon mal an zu heizen, zu lüften oder das Badewasser einzulassen!“
Welchen Weg sich die Datenflut der Konsumenten nun genau in das „Smart Home“ bahnen wird, bleibt abzuwarten. Fakt ist allerdings, dass der Markt für „Smart Home“-Produkte wächst. Das Marktforschungsinstitut Strategy Analytics prognostiziert, dass in Westeuropa etwa 30 % der Haushalte bis 2019 ein „Smart Home“-System installiert haben werden. Die jährlichen Umsätze aus Hardware, Dienstleistungen und Installation rechnet das Institut dann auf über 15 Mrd. € hoch [1].
Datenschleusen vom Gesetzgeber
Auch der Gesetzgeber öffnet Schleusen, um die Datenflut zu lenken. Das deutsche eHealth-Gesetz aus dem Jahr 2015 scheint beispielsweise zunächst nicht mit der TGA zusammenzulaufen. Doch, dass seit dem 1. April 2017 Ärzte eine Videosprechstunde mit den Krankenkassen abrechnen können, ist nur einer von vielen Schritten, das Gesundheitswesen zu digitalisieren. Vitaldaten, wie Blutzuckerspiegel, Blutdruck und Puls, an den Arzt über ein schickes Armband zu melden, ist technisch bereits ebenfalls möglich. Sogar der Stresspegel kann über den Hautwiderstand quantifiziert werden. Um diese sensiblen Daten für die medizinische Betreuung nutzbar zu machen, schafft der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen. Aber wo besteht die Schnittstelle zur TGA? Im Bestfall wird derzeit beispielsweise die Lüftung über Feuchte- oder CO2-Sensoren bedarfsgerecht gesteuert. Noch dichter am tatsächlichen Bedarf ist das Raumklima allerdings herzustellen, wenn das gefühlte Befinden der Gebäudenutzer gemäß den Vitaldaten in Echtzeit in die Regelung einfließt. Ein Szenario, das bereits durchgespielt wird.
Unmittelbar auf die TGA wirkt sich hingegen schon der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) [2] aus. Darin wird gefordert, einen Intelligenzindikator einzuführen, „mit dem die technologische Fähigkeit eines Gebäudes bewertet wird, mit den Bewohnern und dem Netz zu kommunizieren und seinen Betrieb eigenständig effizient zu gestalten“. Die Diskussion, welche Gebäudefunktionen der Intelligenzindikator einschließen sollte, läuft derzeit auf Hochtouren. Eine ausreichende Lüftung und Klimatisierung wird vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Entstehung von urbanen Wärmeinseln aber wohl auf jeden Fall dazu zählen. Darüber hinaus ist es das erklärte Ziel der EPBD-Überarbeitung, „smarte“ Gebäude als Voraussetzung für „Smart Cities“ voranzutreiben. Zunächst sollen Gebäude auf Quartiersebene interagieren, um ein optimales Management bei der Einspeisung und Nutzung dezentraler Energiegewinne zu erreichen sowie die Versorgungssicherheit über zentrale Netze zu gewährleisten. Die Interaktion von Quartieren ist der nächste Schritt hin zu „Smart Grids“.
Geplant wird „Smart Living“
Ungeachtet dieser visionären Ziele kann jeder Fachplaner, der seine Karriere am Zeichenbrett begonnen hat, bestätigen, dass die Digitalisierung die Welt der TGA bereits verändert hat. Und der digitale Wandel wird die Tools und Methodik der Planungsarbeit weiterhin verändern – Stichwort Building Information Modeling (BIM) –, aber auch die planerische Aufgabenstellung an sich: statt einer Heiz- und Kühllastberechnung ist die thermische Behaglichkeit zu planen, statt der Berechnung des Luftaustauschs steht die Gewährleistung der Raumluftqualität im Fokus, statt originärer Maßnahmen zur Energieeinsparung ist ein interaktives Energiemanagement zu realisieren, statt der Auslegung autark arbeitender Geräte muss die intelligente Vernetzung von Sensoren, Aktoren und Motoren geplant werden.
Doch wie können sich Planer heute schon darauf einstellen, wenn sich noch keine Systemstandards herausgebildet haben? Zunächst einmal mit der Grundhaltung, Trends nicht vorschnell als „Spinnerei“ abzutun, sondern die Entwicklungen aufmerksam zu beobachten. Doch auch konkretes Handeln ist jetzt schon erforderlich. Dazu gehört:
Fazit
Der Lebenszyklus vieler haustechnischer Anlagen ist länger als der Zeitabstand bis zu den nächsten Meilensteinen auf dem Weg zum „Smart Building“. Deshalb sind heute schon Weichenstellungen erforderlich. Die nächste Streckenmarkierung wird wohl in den nächsten zwölf Monaten auftauchen: ein Label, das die Konnektivität einer gebäudetechnischen Anlage ausweist und so zum künftigen Intelligenzindikator eines Gebäudes beiträgt.
Bereits jetzt werden von den installierten Kompaktlüftungsgeräten 60 bis 70 % in eine GLT eingebunden. Das wird sich auch im „Smart Home“ durchsetzen – allerdings mit höheren Ansprüchen an die vereinfachte Bedienung über endverbrauchergerechte Apps. Somit wird neben den üblichen Qualitätsmerkmalen gebäudetechnischer Anlagen die Kompetenz der Hersteller in punkto Regelungstechnik und Systemintegration immer entscheidender. Zukunftsorientierte TGA-Planer beobachten daher aufmerksam den Markt, um auf Hersteller zu setzen, die heute Pionierarbeit leisten, um morgen nicht von der rasanten Entwicklung der Digitalisierung in der Haustechnik abgehängt zu werden. Zahlreiche Beispiele namhafter Unternehmen aus dem Consumer-Bereich belegen, wie schnell sich eine solche Marktbereinigung vollzieht.
Literatur
[1] „Marktanalyse“: Wachstumschancen für Unternehmen im Smart Home-Markt“; Oktober 2015, Version 1.0; Herausgeber Deutsche Telekom AG [2] Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden; (Energy Performance of Buildings Directive; EPBD)Jetzt Artikel freischalten:
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