Die aktuelle HOAI 2013

Sichere Honorar­berechnung und Vertragsgestaltung nach HOAI

25. September 2014/Hamburg

Die neue HOAI 2013 wurde am 7. Juni 2013 vom Bundesrat verab­schiedet. Mit Inkrafttreten der HOAI 2013 müssen Architek­ten und Ingenieure alle neuen Verträge nach dieser HOAI vereinba­ren und die Honorare nach HOAI 2013 berechnen. Mit der HOAI 2013 ändert sich einiges. So steigen die Honorare in den Tafeln teilweise deutlich an. Das Bauen im Bestand wird neu geregelt und für die Vergütung von Planungsänderungen gibt es endlich verbindliche Regeln. Außerdem werden die Prozentsätze für die einzelnen Leistungsphasen angepasst, und in den Leistungs­bildern gibt es teilweise erhebliche Änderungen bei den Grundleistungen. Die HOAI verlangt nach wie vor Flexibilität. Architekten und In­ge­nieure müssen bei ihrer täglichen Arbeit wissen, welche An­for­de­rungen sie beachten müssen. Nur so ist sichergestellt, dass alle Besonderheiten der neuen HOAI 2013 in den Honorar­rech­nun­gen berücksichtigt sind und nicht ein Großteil des Honorars ver­schenkt wird. Ausführliche Informationen unter www.bpm-seminare.de.

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