Die Vornormenreihe DIN V 18599 – Energetische Bewertung von Gebäuden – Teil 100

In einer zehnteiligen Serie, die in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) entstand, erläuterten Experten die Inhalte der DIN V 18599, Teil 1 bis 10. Der Teil 100 der Vornorm, der jetzt veröffentlicht wurde, enthält die Ergänzungen und redaktionellen Berichtigungen zur Ausgabe 2007 der Vornormenreihe. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Änderungen vorgestellt.

Änderungen zu Teil 1 – Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begrif­fe, Zonierung und Bewertung der Energieträger:


Die Tabelle mit der Angabe der Pri­mär­energiefaktoren für ver­schie­de­ne Energieträger wurde um Primär­faktoren für biogene Brennstoffe (Biogas, Bioöl) ergänzt. Mit einer neuen Gleichung lässt sich der Pri­mär­energiefaktor für Gemische aus fossilen und biogenen Brenn­stof­fen bestimmen. Als obere Be­gren­zung zur Messung der Höhe einer Gebäudezone dient jetzt die Oberkante der Rohdecke des da­rüber­liegenden Geschosses, als untere Begrenzung die unterste Rohdecke.

 

Änderungen zu Teil 2 – Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen:


Bei den tabellarisch aufgeführten Standardwerten für die Kenn­wer­te von Verglasungen und Son­nen­schutzvorrichtungen (Ta­bel­le 5) wur­den mit Bezug zur aktuellen Fassung der DIN EN ISO 13 363-1 die Kennwerte für den Gesamt-­
energiedurchlassgrad (gtot) von Verglasungen mit Son­nen­schutz­vor­richtungen geändert. Auf­grund der Erkenntnisse aus mess­technischen Untersuch­un­gen am Fraunhofer-Institut für Bau­physik in Holzkir­chen wurde ein verbessertes Ver­fahren für die energetische Be­wer­tung von Doppelfassaden auf­genommen. Zudem wurde bei der Berechnung der Wärme- und Kälte­einträge eine neue Aufteilung der internen Quellen und Senken vorgenommen, sodass nun eine differenziertere Berechnung der Nutz­energie für Heizen und Küh­len möglich ist. Die Kategorisie­run­gen der Gebäudeschwere wur­den präzisiert und um den An­wendungsfall „Hallengebäude“ erweitert.

 

Änderungen zu Teil 4 – Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung:


Ein zusätzlich eingeführter Faktor in der Bilanzgleichung berücksichtigt Beleuchtungsanlagen, die mit einer Konstantlichtregelung ausgestattet sind. Damit kann insbesondere der Energiebedarf von tageslichtabhängig geregelten, dimmbaren Beleuchtungsanlagen differenzierter bilanziert werden. Zur Berechnung der spezifischen elektrischen Bewertungsleistung der Beleuchtung eines Gebäudebereichs können jetzt Wartungsfaktoren verwendet werden, deren Wert sich an Faktoren wie Staubbelastung, Reinigungsfrequenz, Lichtstromabnahme und Ausfallquote der Lampen bemisst.


Änderungen zu Teil 5 – Endener­gie­bedarf von Heizsystemen:

Die energetische Bilanz von Heiz­systemen bildet jetzt auch den hydraulischen Abgleich und seine Auswirkungen auf die System­temperaturen ab. Die Standardwerte für Leitungslängen von Ein- und Zweirohrheizungen wur­den geändert, um Fehler insbesondere bei Berechnungen im Bereich großer Gebäude zu vermeiden. In den Anhang wurden zusätzlich die Leistungszahlen von Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen aufgenommen.

 

Änderungen zu Teil 6 – Endener­gie­bedarf von Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen für den Wohnungsbau:


Durch eine Klarstellung in der Be­rech­nung der monatlichen Be­triebs­zeiten der Abluft-Zuluft-Wär­me­pumpe kann der Dec­kungs­anteil der Wärmepumpe für Heizung und Warmwasserbereitung differenzierter ermittelt werden. Die Aufteilung der Gesamtbetriebszeit auf die Betriebszeiten in den einzelnen Temperaturklassen erfolgt – ausgehend von Tabellenwerten – zunächst in der Tempera­tur­klasse 3 (Jc < 0 °C), dann in den Temperaturklassen 2 (0 °C < Jc < 7 °C) und 1 (7 °C < Jc < 15 °C).


Änderungen zu Teil 7 – Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau:


Die Norm bietet ein neues Verfah­ren zur Bewertung bedarfsab­hängiger Luftvolumenstromrege­lung bei Lüftungs- und Kli­ma­­sys­temen. Somit können jetzt auch niedrigere Luftwechselraten während Teilabwesenheitszeiten bilanziert werden. Zu­dem ist es jetzt möglich, zur Bilanzierung der Kälteerzeugung gesicherte Produktkennwerte der Hersteller anstelle tabellierter Standardwerte zu verwenden.

 

Änderungen zu Teil 10 – Nutzungs­randbedingungen, Klimadaten:


Die Auflistung der Richtwerte der Nutzungsrandbedingungen für Nichtwohngebäude (Tabelle 4) wurde teilweise korrigiert und um weitere Kennwerte ergänzt. Dabei werden Raum-Solltempera­turen für Heizung und Kühlung, Temperaturabsenkung re­du­zier­ter Betrieb, Minimaltemperatur Auslegung Heizung und Maxi­mal­temperatur Auslegung Kühlung anders als bisher nutzungsspezifisch zugeordnet. Die im Normenteil 7 neu eingeführte bedarfsabhängige Luftvolumen­stromregelung erforderte, Angaben zur relativen Abwesenheit RLT, zum Teilbetriebsfaktor der Gebäudebetriebszeit RLT und zum Mindestaußenvolumenstrom für Gebäude aufzunehmen. Außerdem wurden die im Anhang A aufgeführten detaillierten Beschreibungen zahlreicher Nutzungsprofile um neue Profile erweitert. Der neu aufgenommene informative Anhang D beschreibt anhand des Beispiels einer Fertigungshalle, wie ein eigenes Nutzungsprofil erstellt werden kann.

 

Zu Teil 3 – Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufberei­tung, Teil 8 – Nutz- und Endener­gie­bedarf von Warmwasserbe­rei­tungs­systemen und Teil 9 – End- und Primärenergiebedarf von Kraft-Wärme-Kopplungsan­la­gen wurden ausschließlich redaktio­nelle Änderungen und Druckfehlerkorrekturen vorgenommen, die sich nicht auf die Berechnung der jewei­ligen Teilbilanz auswirken.


Der FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. repräsentiert die deutschen Hersteller von Lichtkuppeln, Lichtbändern sowie Rauch- und Wärmeabzugs­anlagen (RWA). Die Mitgliedsunternehmen beraten und unterstützen Fachplaner umfassend bei der Projektierung von Dachoberlichtern zur Tageslichtversorgung und der Ener­gie­bilanzierung der Beleuchtung gemäß DIN V 18 599. Dabei wird eine spezielle Planungssoftware eingesetzt, um eine abgestimmte Gesamtlösung aus Beleuchtung und Architektur zu erzielen.
Weitere Informationen zur DIN V 18 599 und ihrer Anwendung finden Sie auf der Homepage unter www.fvlr.de. Alle Beiträge zu den zehn Teilen der DIN V 18 599 finden Sie im Internet unter www.tab.de.

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