Die Heizkostenverordnung
Kostenabrechnung beim Betrieb eines WärmenetzesDie mit der Heizkostenverordnung vorgegebene Abrechnungsmethode ist unbefriedigend, weil sie durch die Wahl des Kostenverteilfaktors und differierende Kostenansätze bei einer eigenen Heizung, gegenüber einer Fremdversorgung, zu unterschiedlichen Wärmepreisen führt. Inwieweit dieser auch noch durch die Wärmeverluste eines, zur Versorgung mehrerer Gebäude verlegten Nahwärmenetzes beeinflusst wird, soll im Folgenden behandelt werden.
Oftmals scheitert eine solche Vorgehensweise auch, weil eine, jedem Gebäude zugeordnete Wärmeerzeugung und -verteilung für sicherer, flexibler zu handhaben und vor allem als kostengünstiger angesehen wird. Solche Vorbehalte lassen sich umso besser ausräumen, je eindeutiger die mit der Errichtung und dem Betrieb einer Nahwärmeversorgung verbundenen Kosten dargestellt werden. Dazu gehört auch eine zuverlässige Aussage zu dem für die Abnehmer anfallenden Wärmepreis, besonders wenn eine solche Einrichtung von einem gewerblichen Unternehmen (Wärme-Contracting) unterhalten wird.
Abrechnungsgrundlagen
Für die Abrechnung von Wärmekosten beim Betrieb zentraler Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen gilt die Heizkostenverordnung (HeizkostenV), die letztmalig 2009 novelliert wurde. Danach muss der Wärmeverbrauch für jeden, an eine Heizungsanlage angeschlossenen Nutzer mit einem dafür geeigneten Gerät erfasst werden. Der damit bestimmte Verbrauch ist dann als ein, mit mindestens 50 v.H., höchstens 70 v.H. wählbaren Anteil bei der anfallenden Heizkostenberechnung zu berücksichtigen. Der Rest wird nach einer festen, dem jeweiligen Nutzer zuordenbare Größe, für die meist die beheizbare Wohnfläche angesetzt wird, ermittelt.
Die von einer Heizungsanlage versorgten Nutzer sind so in Nutzergruppen (NG) zu unterteilen, wie für diese die Verbrauchserfassung mit den gleichen Einrichtungen erfolgt. Die Heizkosten sind dann so abzurechnen, dass zunächst mindestens 50 v.H. der insgesamt anfallenden nach dem Verhältnis des für diese erfassten Wärmeverbrauchs am Gesamtwärmeverbrauch auf jede Nutzergruppe verteilt werden. Deren restlicher Heizkostenanteil wird dann wieder mit einer festen Größe, wie dem Anteil der Wohnfläche bestimmt. Eine solche Vorerfassung kann auch vorgenommen werden, wenn, wie bei einem Nahwärmenetz, unterschiedliche Nutzungs- und Gebäudearten angeschlossen sind.
Der mit der HeizkostenV vorgegebene Modus zur Bestimmung der Wärmekosten ist in Bild 2 schematisch dargestellt. Dabei dürfen zu den beim Betrieb einer zentralen Wärmeversorgung abrechenbaren Kosten, außer denen für den Brennstoff, auch noch die Kosten für den Betriebsstrom, die Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, die Gebühren für Schornsteinfeger, Verbrauchserfassung, sowie die für Heizkostenabrechnung anfallenden Ausgaben angesetzt werden.
Nicht mit aufgenommen werden dürfen die Aufwendungen für die Anlagenerstellung und deren Unterhaltung, also die kapitalgebundenen Kosten. Entgegen dieser Festlegung werden letztere doch mit angesetzt, wenn die Wärmeversorgung über einen so genannten Contracter oder mittels eines Anschlusses an ein fremd betriebenes Wärmenetz erfolgt. Dies wird damit begründet, dass dann die Kosten für die Erstellung einer eigenen Wärmeerzeugungsanlage eingespart werden und gilt dann auch beim Betrieb einer dezentralen Wärmeerzeugung mit angeschlossenem Verteilnetz über das eine Gebäudegruppe mit Wärme versorgt wird (Bild 1).
Falls bei einer Nutzergruppe spezielle Kosten entstehen, sind diese bei der internen Kostenverteilung auf die zugehörigen Nutzer, mit zu berücksichtigen.
Wärmebilanz
Für die zu erzeugenden Wärmemenge WWE ist bei einem Nutzungsgrad ηWE der Wärmeerzeugungsanlage die Brennstoffwärme
WB = WWE/ηWE⇥(1)
aufzubringen. Mit der erzeugten Wärme WWE müssen außer dem Gesamtverbrauch WW der an das Wärmenetz angeschlossenen, im Weiteren jeweils als eine eigene Nutzergruppe (NG) betrachteten Gebäude, auch noch die Verteilungsverluste WV des Wärmenetzes gedeckt werden, so dass bei einem Verteilungsnutzungsgrad ηV die Beziehung
WWE = WW + WV = ηV x WWE + (1-ηV) x WWE⇥(2)
gilt.
Kostenbilanz
Auf der Grundlage der VDI 2067,1 ergeben sich die auf eine Abrechnungsperiode zu beziehenden Gesamtkosten der Wärmeerzeugungsanlage und des daran angeschlossenen Verteilnetz zu
KWE = KB + KA + KK⇥(3),
wenn KB die Brennstoffkosten, KA die laut Heizkostenverordnung (HeizkostenV) noch berechenbaren allgemeine Betriebskosten und KK die kapitalgebundenen Kosten bedeuten. Bezogen auf die erzeugte Wärme erhält man dann einen spezifischen Preis von
kWE = KWE/WWE⇥(4).
Die Brennstoffkosten lassen sich bei einem bekannten Brennstoffpreis kB mit der Beziehung
KB= kB xWB⇥(5)
berechnen. Für die, über den Stromverbrauch für Brenner, Pumpen und sonstige Hilfsaggregate zu erwartenden Allgemeinkosten kann man Anhaltswerte aus VDI 2067,1 entnehmen. Für eine überschlägige Betrachtung lassen sie sich auch mit einem Zuschlagsfaktor zA, der mit etwa 10 bis 15 % angesetzt werden kann, mit in die Brennstoffkosten einbeziehen.
Die kapitalgebundenen Kosten KK werden als Summe der für die einzelnen Anlageteile bei einer Investition Ij in Abhängigkeit von der, durch die Nutzungsdauer und den Zinssatz gegebenen Annuität aj anfallenden Beträge KKj = aj*Ij berechnet, wobei, genau genommen, auch noch die mögliche Preisveränderung und ein Restwert zu berücksichtigen wären. Bei einer für die in Frage kommenden Anlagenteile im Mittel etwa mit 20 Jahren anzusetzenden Nutzungsdauer und einem üblichen Zinssatz kann man, wie auch aus Bild 3 zu entnehmen ist, für eine überschlägige Ermittlung der Kapitalkosten mit eine Annuität von etwa 10 % rechnen.
Für eine überschlägige Betrachtung der Kosten für die Wärmeerzeugung KWE lassen sich die Allgemein- und Kapitalkosten KA + KK mit einem Zuschlagsfaktor zAK auch auf die Brennstoffkosten KB beziehen und damit Gleichung (3) in der Form
KWE = KB x(1 + zAK)⇥(6)
angeben.
Wärmekosten ohne separate Erfassung des Netzverlustes
Unter Berücksichtigung des in der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) bei der Wärmeversorgung mehrerer Nutzergruppen verlangten Verteilfaktors bNG ergeben sich die Wärmekosten einer Nutzergruppe zu
KNG = bNG x KWE x WNG/WW + (1 - bNG) x KWE x ANG/A⇥(7),
wenn WNG der Wärmeverbrauch, ANG die anteilige Wohnfläche der Nutzergruppe, WW der Wärmeverbrauch aller an die Wärmeerzeugung über das Verteilnetz angeschlossenen Nutzergruppen und A deren Gesamtwohnfläche bedeuten. Mit den Gleichungen (2) und (4) ergibt sich aus Gleichung (7)
KNG =bNG x kWE x WNG/ηV + (1 - bNG) x kWE x WWE x ANG/A⇥(8).
Wenn man einen spezifischen, auf den Wärmeverbrauch der Nutzergruppe bezogenen Wärmepreis haben möchte und gleichzeitig einen Verbrauchsanteil aWNG = WNG/WW und einen Flächenanteil aANG = ANG/A einführt, lässt sich Gleichung (8) in die Form
kNG = KNG/WNG = kWE/ηV x [bNG + (1 - bNG) x aANG/aWNG]⇥(9)
bringen.
Wärmekosten mit separater Erfassung des Netzverlustes
Bei einer Trennung der Kosten für die Wärmeerzeugung in den Anteil KW, der die Wärme erfasst, welche den Nutzergruppen tatsächlich geliefert wird und den Anteil KV, welcher für die Deckung der Verteilverluste aufzuwenden ist, gilt mit den Gleichungen (2) und (4) für die Kosten der Wärmelieferung
KWE = KW + KV = kWE x ηV x WWE + kWE x (1-ηV) x WWE⇥(10).
Der Kostenanteil für die von einer Nutzergruppe verbrauchten Wärme WNG berechnet sich dann entsprechend der bei Gleichung (7) gehandhabten Vorgehensweise zu
KWNG = bNG x KW x WNG/WW + (1 - bNG) x KW x ANG/A⇥(11),
woraus man dann, wieder unter Verwendung der Gleichungen (2) und (4) und den bereits benutzten Verbrauchs- und Flächenanteilen, bezogen auf den Wärmeverbrauch WNG, die Formel
kWNG = kWE x [bNG + (1 - bNG) x aANG/aWNG]⇥(12)
erhält.
Die Kosten für die Verteilverluste im Nahwärmenetz hängen, unter der Voraussetzung einer mittleren Betriebstemperatur, von den Leitungslängen ab. Entsprechend kann man jeder Nutzergruppe, ausgehend von der Wärmeerzeugungsstätte bis zum Hausanschluss reichend, eine fiktive Netzlänge LNG zuordnen. Deren Verhältnis zur Summe L = LNG1 + LNG2 + … + LNGj der fiktiven Netzlängen aller angeschlossenen Nutzergruppen kann dann ein Maß für die anteiligen Verteilverluste einer Nutzergruppe sein. Mit Gleichung (10) gilt dann für die dafür anfallenden Kosten
KVNGL = kWE x (1-ηV) x WWE x LNG/L⇥(13),
woraus sich dann, bezogen auf den Wärmeverbrauch WNG, mit Einführung eines Längenanteils aLNG = LNG/L und Verwendung des bereits definierten Verbrauchsanteils aWNG, die Beziehung
kVNGL = kWE x (1-ηV) x aLNG/aWNG/ηV⇥(14)
ergibt.
Eine andere feste Bezugsgröße zur separaten Erfassung der Kosten für die Verteilverluste kann der durch den Wärmebedarf bestimmte Anschlusswert QNG einer Nutzergruppe sein, den man dann mit der Summe der Anschlusswerte aller Nutzergruppen Q = QNG1 + QNG2 + … + QNGj ins Verhältnis setzt, so dass dann, wieder unter Bezug auf Gleichung (10) die Kosten für die Netzverluste, welche einer Nutzergruppe zuzuordnen wären, die Formel
KVNGQ = kWE x (1 - ηV) x WWE x QNG/Q⇥(15)
benutzt werden kann.
Der auf den Wärmeverbrauch WNG einer Nutzergruppe bezogene spezifische Kostenwert lässt sich dann, mit Einführung eines Bedarfsanteils aQNG = QNG/Q und unter Verwendung des Verbrauchsanteils aWNG analog zur Gleichung (14) mit der Beziehung
kVNGQ = kWE x (1 - ηV) x aQNG/aWNG /ηV⇥(16)
bestimmen.
Die mit den Gleichungen (14) und (16) für die spezifischen Netzverlustkosten bestehenden Abhängigkeiten sind in Bild 4 dargestellt. Die spezifischen Gesamtkosten einer Nutzergruppe kNG ergeben sich dann als Summe des Anteils für die verbrauchte Wärme, Gleichung (12) und des Anteils zur Deckung der Verteilverluste, Gleichung (14) oder (16).
Wärmekosten aus Arbeits- und Grundpreis
Man kann die mit Gleichung (3) angegebenen Kosten KWE für die Wärmeerzeugung und -lieferung auch aufteilen in einen Arbeitspreis KAP, mit welchem die Brennstoffkosten KB erfasst werden und einen Grundpreis KGP, in dem alle übrigen Kosten KA + KK eingehen, die zur Errichtung und Unterhaltung der Wärmeversorgungsanlage entstehen.
Den Arbeitspreis für die Gesamtanlage erhält man dann unter Berücksichtigung der Gleichungen (1), (2) und (5) aus der Beziehung
KAP = KB = kB x WB = kB x WWE/ηWE = kB x WW/(ηWE x ηV)⇥(17).
Zur Ermittlung des Grundpreises müssen die Allgemeinkosten KA und die Kapitalkosten KK bekannt sein. Wenn man diese entsprechend Gl. (6) überschlägig mit einem Zuschlagsfaktor zAK, welcher etwa mit 25 bis 35 % angenommen werden kann, auf die Brennstoffkosten KB bezieht, gilt mit Gleichung (17)
KGP = KA + KK = zAK x KB = zAK x kB x WW/(ηWE x ηV )⇥(18).
Für eine Nutzergruppe ergibt sich dann der Arbeitspreis entsprechend deren Wärmeverbrauchsanteil an der Gesamtwärmelieferung zu
KAPNG = KAP x WNG/WW⇥(19)
und daraus, mit Gleichung (17) ein, auf deren Wärmeverbrauch WNG bezogen, spezifischer Arbeitspreis
kAPNG = kB/(ηWE x ηV)⇥(20).
Der anteilige Grundpreis einer Nutzergruppe lässt sich in Abhängigkeit vom Bedarfsanteil aQNG in der Form
KGPNG = KGP x QNG/Q = KGP x aQNG⇥(21),
darstellen, woraus sich mit Gleichung (18) und Benutzung des Verbrauchsanteils aWNG für den auf den Wärmeverbrauch der Nutzergruppe WNG bezogen spezifischen Grundpreis die Gleichung
kGPNG = KGPNG/WNG = zAK x kB/(ηWE x ηV) x aQNG/aWNG⇥(22)
ergibt.
Die sich aus Arbeits- und Grundpreis zusammensetzenden spezifischen Wärmekosten einer Nutzergruppe betragen dann mit den Gleichungen (20) und (22)
kNG = kAPNG + kGPNG = kB/(ηWE x ηV) x(1 + zAK x aQNG/aWNG)⇥(23).
Wenn man die Wärmeerzeugungskosten KWE mit Gleichung (6) auf die erzeugte Wärme WWE bezieht und dazu noch die Gleichungen (1) und (5) berücksichtigt, kann man die spezifischen Brennstoffkosten kB durch die, für die Wärmeerzeugung anfallenden kWE ersetzen und Gleichung (23) in die Form
kNG = kWE/[ηV x (1+ zAK)] x (1+zAK x aQNG/aWNG)⇥(24)
bringen.
Fallbeispiele
Wenn man mit den dafür angegebenen Gleichungen die spezifischen Wärmekosten kNG für eine Nutzergruppe bestimmt, ergeben sich für eine solche mit vergleichsweise geringerem Wärmeverbrauchsanteil aWNG = 0,2 die in Bild 5 in Abhängigkeit vom Verteilfaktor bNG enthaltenen Werte. Man erkennt, dass, abgesehen von deren Ermittlung aus dem, von diesem unabhängigen Ansatz aus Arbeits- und Grundpreis, die Kosten generell umso niedriger werden, je höher man den Verteilfaktor bNG wählt. In Bild 6 ist für dieses Beispiel das Verhältnis des spezifischen Wärmepreises bei separater Erfassung der Netzverluste kNGsep zu dem, welcher sich als der Wert kNGosep ergibt, wenn dies nicht erfolgt, aufgetragen. Erwartungsgemäß ergibt sich ein Kostenvorteil, wenn der Nutzergruppe ein kleinerer Längenanteil am Wärmenetz zuzuordnen ist, ab einer bestimmten Netzlänge erhöhen sich die Kosten. Bei einer Berücksichtigung der Netzverteilverluste über den Bedarfsanteil aQNG liegen die Wärmekosten nahe bei denen, welche sich ohne eine separate Erfassung der Verteilverluste ergeben. In Bild 7 sind die Kostenverhältnisse für eine Nutzergruppe eingetragen, welche bei gleichen Flächen- und Bedarfsanteilen einen höheren Verbrauchsanteil von aWNG = 0,3 hat. Man sieht, dass, wieder abgesehen von deren Abrechnung mit einem Arbeits- und Grundpreis, jetzt die Kosten mit dem Verteilfaktor bNG zunehmen und insgesamt niedriger sind, als beim vorigen Beispiel einer Nutzergruppe mit geringerem Verbrauch, also sparsamer Handhabung der Beheizung. Da sich der höhere Verbrauchsanteil einer Nutzergruppe auch bei der Abrechnung der Verteilverluste, ohne deren separate Erfassung stärker niederschlägt, sind, wie aus Bild 8, in welchem wieder das Verhältnis kNGsep/kNGosep aufgetragen ist, ersichtlich, auch die Kostenabweichungen gegenüber einer Abrechnung mit separater Erfassung der Verteilverluste geringer.
Fazit
In der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) fehlt eine klare Aussage, wie die Wärmekosten beim Betrieb einer Wärmeerzeugungsanlage mit einem davon ausgehenden Verteilnetz, an das mehrere Gebäude angeschlossen sind, welche jeweils als eine eigenständige Nutzergruppe gelten können, abzurechnen sind. Eine erhebliche Diskrepanz besteht vor allem darin, dass bei der Kostenfestlegung für eine solche dezentrale Wärmeversorgungseinrichtung, welche z. B. im Rahmen eines Wärme-Contractings betrieben wird, auch die kapitalgebundenen Kosten eingerechnet werden.
Ein weiterer Mangel ist, dass durch die Wählbarkeit eines, zum Vorteil von angeschlossenen Nutzern, die einen hohen Wärmeverbrauch haben, nur mit einem Mindestwert nach unten begrenzten Verteilfaktors, unterschiedliche Wärmepreise abgerechnet werden können. Andererseits spielt bei der Abrechnung der Wärmekosten mit einer Arbeits-/Grundpreis-Methode der Verteilfaktor überhaupt keine Rolle. Keinerlei Aussagen gibt es auch über die Art der Kostenerfassung der bei der Wärmeverteilung zwischen Heizzentrale und Gebäudeanschluss auftretenden Wärmeverluste. Deshalb wird hier versucht, dafür verwendbare Verfahren vorzuschlagen. Danach gibt es einmal die Möglichkeit, diese in Abhängigkeit von einem, dem jeweiligen Leitungsweg zu einem, als Nutzergruppe angeschlossenen Gebäude entsprechenden fiktiven Längenanteil zu erfassen. Eine andere Methode ist, die einer Nutzergruppe zuzuschlagenden Verteilverluste über deren jeweiligen Bedarfsanteil, also deren Anschlusswert abzurechnen.
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