Die Schwarzgeldabrede und ihre Folgen
Das aktuelle BaurechtsurteilDer folgende Beitrag befasst sich mit dem Thema Schwarzarbeit und der dazu gehörenden Entwicklung der Rechtsprechung in den letzten Jahren. Deutlich wird die Veränderung besonders durch ein aktuelles Urteil des OLG Düsseldorf (21. Januar 2020 – 21 U 34/19).
Problemdarstellung
Nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG leistet (unter anderem) derjenige Schwarzarbeit, der eine Dienst- oder Werkleistung ausführt oder ausführen lässt und dabei als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund dieser Leistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Aus dem besonderen Charakter dieser Vorschrift als sog. Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB, folgt die (Teil-)Nichtigkeit des geschlossenen Werk- oder Bauvertrags. Klärungsbedürftig und immer wieder Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung sind die daran anknüpfenden Rechtsfolgen für die Beteiligten, die...
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