Betriebssicherheitsverordnung

Ende der Übergangsfrist für Notfallpläne

Seit Einführung der neuen Betriebssicherheitsverordnung sind Arbeitgeber bzw. Verwender von Aufzügen dazu verpflichtet, für alle Anlagen einen Notfallplan anzufertigen, der dem zuständigen Notdienst zur Verfügung gestellt oder am Aufzug ausgehängt wird. Am 31. Mai 2016 endete die Übergangsfrist.

Gibt es keinen Notfallplan, kann dies entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung ab dem 1. Juni 2016 als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

„Ab jetzt ist zu jeder Aufzugsanlage ein Notfallplan anzufertigen, der dem jeweiligen Notdienst zur Verfügung gestellt wird. Nur so können die Notfalldienste unverzüglich und angemessen reagieren und umgehend Hilfemaßnahmen einleiten“, sagt Axel Stohlmann, Leiter Competence Center Fördertechnik bei TÜV Nord (www.tuev-nord.de). Sofern kein Notdienst vorhanden ist, muss der Notfallplan in unmittelbarer Nähe zur Aufzugsanlage sichtbar angebracht werden –...

Jetzt Artikel freischalten:

tab DIGITAL

14 Tage kostenlos testen

2,49 € / Woche*

Fachwissen jederzeit und überall.

Greifen Sie auf exklusive PLUS-Artikel und das komplette Online-Archiv zu und lesen Sie tab bequem im E-Paper-Format. Das digitale Abo für alle, die flexibel bleiben möchten.

Ihre Vorteile:

  • Exklusive tab-PLUS-Artikel
  • 6 E-Paper für mobiles Lesen
  • Online-Archivzugang

*129,48 € bei jährlicher Abrechnung inkl. MwSt.

Jetzt bestellen

tab KOMBI

4,99 € / Woche*

Das komplette tab-Erlebnis – digital & gedruckt.

Für alle, die Fachinformationen auf allen Kanälen nutzen möchten: Kombinieren Sie Print und Digital, profitieren Sie von unseren Fachforen und präsentieren Sie Ihr eigenes Projekt.

Ihre Vorteile:

  • Exklusive tab-PLUS-Artikel
  • 6 Print-Ausgaben pro Jahr
  • E-Paper für mobiles lesen
  • Teilnahme an einem Fachforum
  • Online-Archivzugang
  • Veröffentlichen eines Projekts

*259,48 € bei jährlicher Zahlung inkl. MwSt. & Versand

Jetzt bestellen

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 02/2015 Novellierte Betriebssicherheitsverordnung

Neue Bestimmungen für Aufzüge

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde novelliert, so dass ab 1. Juni 2015 auch für Aufzüge neue Bestimmungen gelten. TÜV Nord begrüßt die vorgenommenen Änderungen besonders...

mehr
Ausgabe 11/2012 Glas für den Kristalltower

Aufzüge im Hamburger Hafen

Die Hütter-Aufzüge GmbH (www.huetter-aufzuege.de) stellte am Kristalltower im Holzhafen von Hamburg eine bisher einzigartige Aufzugsanlage fertig. Zwei Panoramakabinen legen mit 21 Haltestellen von...

mehr
Ausgabe 05/2008

Auf dem Weg zu einer behindertengerechte Aufzugsanlage

Es ist eine Premiere: In der Seniorenwohnanlage Feuerbachstraße der Stiftung St. Thomaehof in Braunschweig tauschte der Aufzugs- und Rolltreppenhersteller Kone (www.kone.com) eine alte Aufzugsanlage...

mehr

Die Abschaltung des 2G-Netzes: Herausforderung und Chance für Aufzugsbetreiber

Im Sommer 2028 schickt die Deutsche Telekom das 2G/GSM-Netz endgültig in den Ruhestand. Was für Mobilfunknutzer ein Zeichen des Fortschritts bedeutet, ist für Betreiber von Aufzugsanlagen ein...

mehr
Ausgabe 05/2009

Aufzüge sicher und effizient betreiben

An Aufzüge werden hohe Sicher­heitsanforderungen gestellt. Zudem fordern der stei­gen­de Wettbewerbsdruck und hohe Energiekosten einen möglichst effi­zienten Betrieb. Damit sich Sicher­heit und...

mehr