Bericht aus Berlin

Bundesumweltministerium erarbeitet Klimaschutzplan

Das Bundesumweltministerium erarbeitet zurzeit für die Bundesregierung einen „Klimaschutzplan 2050“. Ziel ist ein Maßnahmenpaket, mit dem die Klimaschutzziele der Bundesregierung erreicht werden können. Im Rahmen eines Dialogprozesses mit Verbänden, Kommunen, Bundesländern und Bürgern wurden Maßnahmenvorschläge erarbeitet und Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks übergeben. Das Bundesumweltministerium hat auf dieser Basis einen Entwurf erarbeitet, mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgestimmt und dem Bundeskanzleramt vorgelegt. In einer Stellungnahme hat das Kanzleramt mehrere zentrale Punkte des Entwurfs kritisch bewertet und weitere Diskussionen mit den Ressorts und den Regierungsfraktionen gefordert.

Der aus dem Dialogprozess entstandene Maßnahmenkatalog 3.1 enthält eine breite Sammlung von Vorschlägen. Darunter befinden sich zahlreiche Maßnahmen, die mit der bisherigen Energie-und Klimapolitik der Bundesregierung nicht in Einklang stehen. Auch der bekanntgewordene Entwurf des Klimaschutzplans vom 21. Juni 2016 enthält Maßnahmen, die durchaus fragwürdig sind:

- Im Gebäudebestand sollen die Anforderungen an die energetische Sanierung verschärft werden und eine anteilige Nutzung erneuerbarer Energien soll Pflicht werden.
- Ab 2030 soll die Neuinstallation von Heizungssystemen auf Öl- oder Gasbasis verboten werden; die Austauschförderung für Öl-/Gasheizungen soll 2020 gestoppt werden und auf Holzheizungen soll weitgehend verzichtet werden.
- Wesentliche Marktinstrumente sollen vom Richtwert „Energie“ auf „Klimaschutz“ umgebaut werden, beispielsweise sind neue Klimaschutzklassen für Gebäude geplant.
- Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäuden sollen zukünftig nach einem Klimaschutz-Zeitplan gefördert werden statt nach dem Bedarf.


Die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung hatten sich bereits im Dialogprozess des Ministeriums dafür eingesetzt, auch im Klimaschutzplan 2050 an der Technologieoffenheit, der Energieträgerneutralität und am Grundsatz „Fördern statt Verbieten“ festzuhalten. Um den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht zu gefährden, sollte die Bundesregierung von diesen auch im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und in der Energieeffizienzstrategie Gebäude formulierten Grundsätzen nicht abweichen. Außerdem appellieren die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Klimaschutzplan 2050 nicht nur als Kabinettsbeschluss hinzunehmen, sondern sich im Parlament intensiv mit dieser entscheidenden Weichenstellung auseinanderzusetzen.


Analyse zu Bestand und Energieeffizienz von Büro- und Verwaltungsimmobilien

Büroimmobilien sind ein wichtiger Faktor für den bundesweiten Wärmeenergieverbrauch und haben ein großes Potential zum Energiesparen. Das zeigt die Analyse „Energieeffizienz bei Büroimmobilien“ der Deutschen Energie-Agentur (dena). In der Untersuchung wurde mit einem neuen Schätzmodell der bisher lückenhaft dokumentierte energetische Zustand von Büro- und Verwaltungsgebäuden näher beleuchtet. Demnach gibt es in Deutschland insgesamt 310.800 Büro- und Verwaltungsgebäude mit 456 Mio. m2 Nutzfläche. Daraus lässt sich für Raumwärme und Warmwasser ein Energieverbrauch von rund 60 Mio. MWh abschätzen. Alle Wohngebäude in Deutschland haben im Vergleich dazu einen Wärmeverbrauch von rund 610 Mio. MWh.

Büro- und Verwaltungsgebäude haben laut der Analyse einen Anteil von etwa 20 % am Wärmeverbrauch aller Nichtwohngebäude. Sie sind damit für den größten Wärmeverbrauch in diesem Gebäudebereich verantwortlich – gefolgt von den Sektoren „Handel“ und „Beherbergung und Gaststätten“. 

Die Erstellung der dena-Analyse wurde gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und unterstützt vom Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), vom Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) und vom Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA).


Schleswig-Holstein: Energiewende- und Klimaschutzgesetz

Am 5. Juli 2016 hat die schleswig-holsteinische Landesregierung den Entwurf für ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetzentwurf wird sich nun der Landtag Schleswig-Holstein befassen.

Im Rahmen des geplanten ­Energiewende- und Klimaschutzgesetzes soll eine rechtliche Grundlage für ­Energiewende-, Klimaschutz- und Klimaschutzanpassungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein geschaffen werden. Zudem schreibt die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf zentrale Klimaschutzziele für das Land fest.

Drei Regelungsbereiche stehen im Mittelpunkt des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes:

- Formulierung von landesweiten Zielen der Energiewende- und Klimaschutzpolitik,
- Ziele und Maßnahmen der Landesregierung im Rahmen ihrer Vorbildfunktion für Baumaßnahmen, die Bewirtschaftung von Landesliegenschaften und die Stärkung von Energieeffizienz und Klimaschutz bei der Beschaffung und für nachhaltige Mobilität,
- Flankierung des kommunalen Klimaschutzes insbesondere durch eine Rechtsgrundlage für Kommunen, erforderliche Daten zur Aufstellung kommunaler Wärmepläne zu erheben sowie Regelungen für mehr Transparenz bei der Fernwärmeversorgung.


Agenda der slowakischen Ratspräsidentschaft

Am 1. Juli 2016 hat die Slowakische Republik die halbjährige Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union übernommen. Zu den fünf strategischen Schwerpunkten des slowakischen EU-Ratsvorsitzes zählt auch das Thema „Energie-union mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik“.

Die slowakische Ratspräsidentschaft hat sich das Ziel gesetzt, „einen Fortschritt bei den Verhandlungen über alle für eine echte Energieunion notwendigen Entwürfe zu erzielen und bei den ausgewählten Entwürfen die Verhandlungen auch erfolgreich abzuschließen.“ Dabei soll besonderes Gewicht auf Synergien gelegt werden.

Um die Energieeffizienz zu fördern, will die Slowakei bei der Maßnahmenentwicklung in den einzelnen Bereichen der Energiepolitik und bei der Schaffung des Binnenmarkts einen kostengünstigen Ansatz unterstützen. Außerdem will sie eine einheitliche Anwendung der Souveränitätsgrundsätze der Mitgliedstaaten bei der Festlegung des Energiemixes und der technologischen Neutralität durchsetzen.

Die slowakische Ratspräsidentschaft will ihre Aufmerksamkeit auch „auf eine sichere Nutzung der Kern­energie und ihren Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Agenda 2030 für die nachhaltige Entwicklung lenken“. Einen weiteren Schwerpunkt soll die Umsetzung des Klima- und Energierahmens bis Ende 2030 unter besonderer Berücksichtigung der Reform des EU-Emissionshandelssystems bilden. Außerdem sollen Vorarbeiten für Rechtsvorschriften für die Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandels erfolgen  – für die Landwirtschaft, für die Gebäude und für den Verkehrssektor.


Europäisches Parlament fordert 40-Prozent-Ziel

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben im Juni eine Entschließung zum „Umsetzungsbericht zur Energieeffizienzrichtlinie“ der EU-Kommission verabschiedet (P8_TA-PROV(2016)0293). Darin fordert das Parlament die Mitgliedstaaten auf, die  Vorschriften der Europäischen Union umfassend und zügig umzusetzen. Nur dann könnte das 20-Prozent-Ziel bis 2020 erreicht werden.

In der Entschließung fordern die Abgeordneten die Kommission erneut auf, „ein verbindliches Energieeffizienzziel von 40 % bis 2030 festzulegen“. Dabei seien verbindliche Vorgaben von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, ein Höchstmaß an Ehrgeiz und Anstrengung von Seiten der Mitgliedstaaten zu erreichen.


BMWi startet Nationale Top-Runner-Initiative

Im Juni startete das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seine Nationale Top-Runner-Initiative (NTRI). „Die Nationale Top-Runner-Initiative ist ein wesentlicher Beitrag zur Effizienzpolitik der Bundesregierung“, erklärte Staatssekretär Rainer Baake (BMWi). Die NTRI sei als Ergänzung zum EU-Labeling und zur Ökodesign-Richtlinie zu verstehen. Damit solle das Einsparpotential der „kleinen Geräte“ in Haushalten und Unternehmen gehoben werden. Als Beispiele nannte der Staatssekretär Fernseher, Kühlschränke, Waschmaschinen, Computer und Drucker. Zielgruppen der Initiative seien deshalb die Hersteller, der Handel und die Verbraucher. Auf Nachfrage erklärte das BMWi, dass die NTRI nicht auf Haushaltsgeräte beschränkt bleiben soll: Die Initiative sei auch für Wohnungslüftung, Raumklimageräte und Heizungen offen.

Im Mittelpunkt der Initiative stünden Information und Aufklärung, sagte Thorsten Herdan, Leiter der Abteilung Energiepolitik – Wärme und Effizienz im BMWi. Den Verbrauchern solle gezeigt werden, was Geräte können, damit sie dann besser entscheiden könnten. Nur so könne das Ziel erreicht werden, mehr effiziente Geräte in den Markt zu bringen. Thorsten Herdan betonte: „Wir wollen die Geräte, die keine Top Runner sind, nicht aus dem Markt nehmen.“

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