Belastende Bürokratie – eine unendliche Geschichte ?

Das Thema ist wahrlich nicht neu. Es wird aber auch nie alt werden, denn wir alle, insbesondere aber die Unternehmen in unserem Lande, sind zahlreichen bürokratischen Belastungen ausgesetzt. Nun wird man sich sicherlich staatliches Handeln nicht ohne einen bürokratischen Apparat vorstellen können. Allerdings werden zahlreiche Unternehmer, wenn sie denn z. B. gesetzliche Informationspflichten zu erfüllen haben und dabei den erforderlichen Zeitaufwand berechnen, den einen oder anderen leisen Fluch ausstoßen.

Was jeder einzelne Unternehmer vielleicht schon einmal für sein eigenes Unternehmen berechnet hat, wurde nunmehr durch die Experten des Statistischen Bundesamtes und der Ministerialbürokratie zusammengestellt. Wurde zunächst im Jahr 2007 die Meinung vertreten, die Bürokratiekosten würden hierzulande gut 30 Mrd. € betragen, so wurde dieses vorläufige Ergebnis deutlich nach oben korrigiert. Feststeht, dass die Informations- und Dokumentationspflichten, die den Unternehmen durch Gesetze und Verordnungen des Bundes auferlegt werden, die Wirtschaft 47,6 Mrd. € im Jahr kosten. Dies ist nach 2-jähriger Arbeit durch die abgeschlossene Bürokratiekostenmessung herausgekommen. 10 400 Gesetze, Verordnungen und Vorschriften wurden auf den Bürokratieprüfstand gehoben. Dabei wurde zeitlich erfasst, wie lange ein Mitarbeiter im Unternehmen braucht, um entsprechende gesetzliche Informationspflichten zu erfüllen. Dieser errechnete Zeitaufwand wurde so dann als Geldbetrag abgebildet. Und so kam man auf die stolze Summe von beinahe 48 Mrd. € p.a. Beim näheren Hingucken stellt sich sodann heraus, dass mehr als die Hälfte des Betrages, nämlich 25,1 Mrd. €, durch die Umsetzung internationalen und europäischen Rechts verursacht werden. Dies bestätigt das Klischee, dass die EU es meisterhaft versteht, eine Vorschrift nach der anderen auf den europäischen Markt zu schmeißen.

Die rein nationale Gesetzgebung verursacht mit 22,5 Mrd. € den weiteren Teil an administrativen Kosten.

Dabei würde es der deutschen Gründlichkeit widersprechen, wenn es uns nicht gelänge, bei der einen oder anderen EU-Richtlinie „Gutes“ doch noch etwas besser zu machen. Beispielhaft sei hier das Antidiskriminierungsgesetz genannt. Was die konkreten Büro­kratiekosten nur für die Beachtung des AGG anlangt, hat das IW Köln einen Betrag von 156 Mio. € allein bei Einstellungs- und Bewerbungsverfahren ermittelt.

Ein schwerer Brocken ist auch der Bürokratieaufwand, den das Haus Steinbrück hervorruft. Hier gibt es vor allen Dingen einen teuren Posten, nämlich die Pflicht, Rechnungen zehn Jahre aufzubewahren. Dies bedeutet für die Firmen einen Verwaltungsaufwand in Höhe von jährlich 6,2 Mrd. €. Aber auch die Frau Justizministerin lässt sich nicht lumpen: Fast 14 Mrd. € verschlingt die damit verbundene Bürokratie. Mit 3,5 Mrd. € fallen hier die obligatorischen Jahresabschlussaufstellungen für Kapitalgesellschaften ins Gewicht.

Nach all dem ist es nur zu verständlich, dass der Ruf nach dem Abbau der Bürokratie nicht verhallt.

Dieser „Hall“ scheint auch unsere Politiker erreicht zu haben und so ist es ein zentrales Ziel der großen Koalition, die Verringerung der Bürokratiekosten um etwa 12 Mrd. € zu erreichen.

Ein bischen was ist auch schon passiert. Bis Dezember 2008 sind vom Bund 255 Informations­pflichten gestrichen bzw. verein­facht worden. In Geld ausgedrückt bedeutet dies eine Entlastung für die Unternehmen in einer Größen­ordnung von 3,5 Mrd. €.

Damit ist ein Anfang gemacht. Wir wollen aber angesichts der errechneten Gesamtbürokratiekosten die Politiker nachdrücklich ermuntern, kräftigst an allen möglichen Stellschrauben zum weiteren Abbau der Bürokratiekosten zu drehen.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 10/2008

Antidiskriminierung AGG provoziert unnötige Bürokratie und Kosten

Die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien wurden in Deutschland durch das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umgesetzt. Seit In-Kraft-Treten des...

mehr
Ausgabe 12/2011

Bürokratiekosten in Deutschland – ein Dauerthema!

Bürokratie ist ein Begriff, mit dem an sich jeder etwas anfangen kann. Jeder Bundesbürger ist in irgendeiner Form davon betroffen. Allerdings gibt es hinsichtlich der Betroffenheit unterschiedliche...

mehr
Ausgabe 01/2019

Als Bauleiter rechtlich und praktisch sicher handeln

25. Januar 2019/München, 22. Februar 2019/Dresden und 15. März 2019/Köln Das Seminar gliedert sich in sechs Blöcke. Ausgehend von den allgemeinen Rechten und Pflichten wie beispielsweise...

mehr

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Informationspflichten für Contractoren

Am 1. April 2016 trat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung sowie zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten in...

mehr

Brandschutz im Unternehmen - eine ständige Pflicht

Laut Arbeitsstättenverordnung – darauf weist der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. hin – ist es Pflicht des Unternehmers, im Falle eines Brandes oder einer Explosion für eine...

mehr