Barrierefreie Regenentwässerung
Als Terrassen und Balkone genutzte DachflächenBodentiefe Tür- und Fensteranlagen haben zugenommen, die Häufigkeit extremer Wetterereignisse leider auch. Niedrigschwellige Eintrittsbereiche und anstauender Starkregen sind eine unglückliche Kombination. Eine Haupt- und Notentwässerung,
die aktiv wird, ehe sich der Regen den Weg ins Gebäude sucht oder die Statik der Flachdachbereiche an ihre Grenzen bringt, ist wichtiger als je zuvor.
Barrierefreie Wohnkonzepte mit bodentiefen Tür- und Fensteranlagen bestimmen die heutige Architekturlandschaft. Entwässerungstechnisch betrachtet, sind diese großflächigen Öffnungen im Gebäudekörper ein potentieller Risikofaktor für Wasserschäden. Kommt es bei einem Starkregenereignis zu einer Überlastung der Regenentwässerung und zu einem Wasseranstau vor Fenstern und Terrassentüren, sind Wassereinbrüche vorprogrammiert. Bei großen Flachdächern stellt ein schwergewichtiger Wasseranstau zudem Abdichtung und Statik auf die Probe. Abgesehen davon, dass eine Notentwässerung lt. DIN 1986-100...
Barrierefreie Wohnkonzepte mit bodentiefen Tür- und Fensteranlagen bestimmen die heutige Architekturlandschaft. Entwässerungstechnisch betrachtet, sind diese großflächigen Öffnungen im Gebäudekörper ein potentieller Risikofaktor für Wasserschäden. Kommt es bei einem Starkregenereignis zu einer Überlastung der Regenentwässerung und zu einem Wasseranstau vor Fenstern und Terrassentüren, sind Wassereinbrüche vorprogrammiert. Bei großen Flachdächern stellt ein schwergewichtiger Wasseranstau zudem Abdichtung und Statik auf die Probe. Abgesehen davon, dass eine Notentwässerung lt. DIN 1986-100 Pflicht ist, bedeutet ihre richtige Berechnung und Positionierung aktive Schadensvorsorge.
Entwässerungsflächen mit barrierefreien Übergängen
Die Königsdisziplin bei der Entwässerung genutzter Dachflächen sind Terrassen und Balkone mit schwellenlosen bzw. schwellenarmen Ausgängen (barrierefreie Übergänge). Sie sind nach den Flachdachrichtlinien Pkt. 4.4 (3) abdichtungstechnische Sonderlösungen, für die auch entwässerungstechnische Sonderlösungen gefunden werden müssen.
Grundsätzlich ist diese Bauweise eine Sonderkonstruktion, die zwischen Planer, Ausführenden und Bauherrn gemeinsam abzustimmen ist.
Für einen Wasseranstau gibt es mehrere Ursachen. Oft reicht schon einer der vielzitierten Stark- oder Gewitterregen, um den Wasserspiegel auf Balkonen und Terrassen zwar nur temporär, aber blitzschnell ansteigen zu lassen. Im Worst Case gibt es einen Rückstau aus dem überlasteten Kanalsystem. Und manchmal ist einfach nur der Zulauf der Hauptentwässerung verstopft, eine Laubansammlung kann hier schon ausreichen, um die Ablaufleistung des Gullys zu vermindern oder ganz zu verhindern.
Es steht außer Frage, dass eine Notentwässerung Pflicht ist. Die DIN 18531, Teil 1, bezieht hier ganz eindeutig Stellung. Unter Pkt. 6.6 Dachentwässerung heißt es: „Bei Dachterrassen mit geschlossener Brüstung sind Notüberläufe so anzuordnen, dass bei Verstopfung des Ablaufs die Türschwelle nicht überstaut werden kann.“ Einen Lösungsansatz schildert DIN 18531-3: „Für barrierefreie Türanschlüsse und Anschlüsse mit verringerter Anschlusshöhe sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Spritzwasserbelastung und Stauwasser im Anschlussbereich, z.B. Entwässerungsrinnen mit Rostabdeckungen, vorzusehen.“
Statistik als Infoquelle
Diese beiden Schadensfälle stehen in der Statistik ganz oben. Statistiken, die die Hauptursachen der Schadensfälle sichtbar machen, liefern auch Informationen, wo bei der Prävention anzusetzen ist. Fehlende Gitterroste und Drainage, mangelhafte oder nicht vorhandene Entwässerung sowie ein unzureichendes Gefälle führen über kurz oder lang zum Wasserschaden. Sind das Wissen und ein Bewusstsein für diese Problematik vorhanden, lassen sich Regenwasserschäden gut vermeiden. Ein Gefälle kann beispielsweise durch die Neigung der Tragkonstruktion, durch eine zusätzliche Gefälleschicht (z.B. Gefälleestrich) oder Gefälledämmschicht erzielt werden.
Vier Anschlussbereiche
Je nach Anschlusshöhe an Tür- und Fensteranlagen (gerechnet ab Oberfläche des Belages/der Abdichtung von genutzten Dachflächen) unterteilen wir in vier unterschiedliche Bereiche. Klar ersichtlich ist der Trend zu barrierefreier Bauweise, die auch den Anforderungen an senioren- und behindertengerechte Zugänge entspricht. Mit der Reduzierung der Schwellenhöhen steigt die Lebensqualität der Bewohner, aber auch das Risiko von Wassereinbrüchen bei Extremwettern.
1. Bereich: Anschlusshöhen ≥ 15 cm: Der Klassiker, der dem Regen durch eine hohe Schwelle auch die größte Zugangssperre entgegensetzt. Der regelkonforme Anschluss nach DIN 18531 und Flachdachrichtlinie.
2. Bereich: Anschlusshöhe < 15 und ≥ 5 cm: Ein regelkonformer Anschluss nach DIN 18531 und Flachdachrichtlinie, der aber schon Zusatzmaßnahmen, z.B. den Einsatz eines Entwässerungsrostes, erfordert.
3. Bereich: Anschlusshöhe < 5 und ≥ 2 cm: Eindeutig eine Sonderkonstruktion. Es handelt sich hier um eine Konstruktion, die in Anlehnung an die DIN 18531 und die Flachdachrichtlinie geplant und ausgeführt wird. Diese bauliche Sonderlösung muss mit dem Bauherrn, Planer und Bauausführenden abgestimmt werden.
4. Bereich: Anschlusshöhe < 2 und ≥ 0 cm: abdichtungs- und entwässerungstechnisch ambitioniert: Ein schwellenloser Türanschluss nach DIN 18040, der aktuell im Trend liegt. Rollstuhlbefahrbar, ohne Stolperschwellen, aber entwässerungstechnisch eine Sonderkonstruktion nach DIN 18531 und Flachdachrichtlinie. Auch der Regen hätte hier rein theoretisch ungehinderten Zugang. Daher gilt es, mit leistungsfähiger Entwässerungstechnik vor den Eintrittsbereichen Risikovorsorge zu betreiben.
Für jede Baumaßnahme gibt es heute geeignete Entwässerungslösungen, die Sicherheit in den barrierefreien und barrierearmen Bereich einbaut. Bauherren und Mieter schätzen auch die Minimierung der Spritzwasserbelastung, die Glas- und Fassadenflächen vor Verschmutzungen schützt.
Wenn die Richtlinien nicht reichen?
In jedem Fall müssen erst einmal die Forderungen der Flachdachrichtlinien nach Pkt. 4.4 erfüllt werden:
Zusätzlich empfiehlt Sita weiterführende Maßnahmen, die die Sicherheit auch bei extremen Regenereignissen erhöhen. Zum Beispiel:
Wenn die Praxis neue Leitlinien braucht
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Normen und Leitlinien, aber trotzdem immer noch Informationslücken, die Planer und Ausführende mit ihren Fragen allein lassen. Dies gilt insbesondere für Planungs- und Ausführungsdetails bei Balkonen, Loggien und Terrassen – also die Anforderungen an die Entwässerung von Niederschlagswasser auf genutzten Dächern.
Mit der DIN 1986-100 wurden bereits im Jahr 2001 detailliertere Regelungen für die Regenentwässerung von flachen Dächern definiert. Seit 2016/2017 sind auch neue Forderungen nach den Flachdachrichtlinien, aber auch der DIN 18531 der Entwässerung bekannt. Diese Regelwerke flankieren die Regenentwässerung, ohne jedoch ins Detail zu gehen. Die beschriebenen Normen und Regelwerke präzisieren die Entwässerung, speziell im Bereich genutzter Dachflächen, nicht. Um der Praxis Rückhalt zu geben, entwickelte Sita ein werkseigenes Regelwerk, das unter www.sita-bauelemente.de, Stichwort „SitaRichtlinie“, heruntergeladen werden kann. Dieses Dokument, das kostenfrei auch per Post angefordert werden kann, sollte die Informationslücken schließen.
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