Badgestaltung nach DIN 18040

Barrierefreie Sanitärbereiche

Öffentliche Einrichtungen und private Wohnbereiche so zu gestalten, dass Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder ältere Personen sich möglichst selbstständig und komfortabel darin bewegen können, ist angesichts des demographischen Wandels oberstes Ziel vorausschauender Planungsvorhaben. Die technischen Anforderungen an barrierefreies Bauen definieren seit Ende 2010 die neuen Normen DIN 18040 Teil 1 und 2. Insbesondere hinsichtlich der Konzeption, Ausführung und Ausstattung von Sanitärräumen und Badezimmern verbessert die Novellierung die Orientierung für Architekten, Planer und Bauingenieure in Sachen Barrierefreiheit erheblich.

Barrierefreiheit ist, da unsere Gesellschaft immer älter wird, längst kein Randgruppenthema mehr und bedeutet weitaus mehr als die rollstuhlgerechte Nutzung privater und öffentlicher Bereiche – Aspekte, die die neue Norm DIN 18 040 wegweisend aufgreift. Die zweigeteilte, vom Deutschen Institut für Normung veröffentlichte Neufassung ersetzt die bislang gültigen Normen für barrierefreies Bauen und Modernisieren.

Teil 1 gilt dabei für öffentlich zugängliche Gebäude und tritt an die Stelle der DIN 18 024-2, während Teil 2 für Wohnungen gilt und DIN 18 025 Teil 1 und 2 ersetzt. Wichtiger...

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