BTGA-Info-Tag

Pflichten rund um die sichere Trinkwasserversorgung

In rund 13,3 % der Trinkwasser­anlagen in deutschen Mehrfa­mi­lienhäusern wird der für Le­gio­nellen geltende Grenzwert von 100 KBE (koloniebildende Einheiten) je 100 ml Wasser überschritten. Dieses Ergebnis einer Studie von Techem hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Bei Überschreiten des genannten Grenzwertes ist laut novellierter Trinkwasserverordnung eine „Ge­fährdungsanalyse“ durchzu­füh­ren. Diese kann auch dazu dienen, mögliche Schwachstellen in der Trinkwasser-Installation festzustellen. Die „Gefährdungsanalyse“ und die Vermeidung der Legionellengefahr sind Themen der ganztägigen Informationsveranstaltung „Novellierung der Trinkwasserverordnung“, die der BTGA am 9. Dezember 2014 in Nürnberg anbietet.

Die Veranstaltung richtet sich an Anlagenbauer, Planer und Be­treiber und informiert über die wesentlichen Grundsätze und Rechts­pflichten der novellierten Trinkwasserverordnung und wei­terer Normen und Richtlinien. Teilnehmer erhalten umfassende Informationen zu den geänderten Anforderungen für Legionellenuntersuchungen bei Abgabe von Trinkwasser im Rahmen ei­ner gewerblichen Tätigkeit.

Referenten der Veranstaltung sind Prof. Dr.-Ing. Franz-Peter Schmick­ler (FH Münster), B. Eng. Christoph Kleine (Oventrop GmbH & Co. KG), Tobias Ditt­mar, Justiziar des BTGA und Dipl.-Ing. M. Eng Stefan Tuschy, Technischer Referent des BTGA.

Über 260 Personen haben bereits an der vom BTGA seit 2012 angebotenen Informationsveranstaltung „Novellierung der Trink­wasser­verordnung“ teilgenommen.

Unterlagen und Anmeldeformulare zum Veranstaltungstermin am 9. Dezember 2014 in Nürnberg stehen online bereit (www.btga.de/fachbereich-technik/aktuelle-themen/1262.php) und sind auf Anfrage in der Geschäftsstelle des BTGA erhältlich (Nelly Engels, E-Mail: , Tel.: 0228/94917-22). Anmeldeschluss ist der 24. Oktober 2014.

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