Das Gebäudeenergiegesetz tritt in Kraft

Anforderungen an Planer, Ausführende
und Betreiber

Zum 1. November 2020 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es fasst Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Damit ist ein wichtiger Schritt vollzogen, Gebäude künftig auf Grundlage eines einzigen Gesetzes planen, errichten und betreiben zu können.

„Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG)“, wie das GEG mit vollem Namen bezeichnet wird, dient der Umsetzung der Vorgaben des Europäischen Parlaments, wie sie in ihrem aktuellen Stand 2018 verabschiedet worden war.

Nun gilt es, das GEG mit seinen 114 Paragraphen in die Praxis zu integrieren. Dabei ist die TGA-Branche auf die Softwareanbieter angewiesen, die intensiv daran arbeiten, die Vorgaben in praxis­taugliche Softwarewerkzeuge einzubinden.

Darüber hinaus bietet es sich zudem an, sich intensiver mit dem Thema zu beschäftigen und die künftigen Planungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) konsequent auf die Einhaltung des GEG auszurichten, um die Klimaziele Europas möglichst rasch Wirklichkeit werden zu lassen. Um die einzelnen Vorgaben zu erfüllen, wird es noch wichtiger als bisher, integral zu planen und dabei Planer unterschiedlicher Bereiche miteinzubeziehen. 

Die zunehmende Digitalisierung der Planung bietet hier so manche Chance, indem gemeinsam an einem Gebäudedatenmodell geplant werden kann. Das Ziel muss anschließend sein, das Gebäude, so wie es errichtet wurde, zurück in das Modell zu übertragen (Schlagwort: as-built-Dokumentation) und dieses dem Betreiber zur Verfügung zu stellen, damit dieser seinen Betreiber- und Inspektionspflichten nachkommen kann. Das digitale Modell wird zum virtuellen Abbild des Gebäudes, das seine Effizienz unterstreicht oder Schwachstellen aufdeckt. Damit können und werden Gebäude in ihrem Lebenszyklus deutlich an Effizienz gewinnen. Das ist notwendig, um das europäisch vereinbarte Ziel zu erreichen, dass ab Januar 2021 alle neuen Gebäude als Niedrigstenergiegebäude (nearly zero energy buildings, kurz nZEB) ausgeführt und bis 2050 ein CO2-neutraler Gebäudebestand erreicht werden können.

Mit dem GEG wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen,
die die Gebäudeplanung für die nächsten Jahre prägen dürfte.
x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 03/2017

Das Gebäudeenergiegesetz

Aus EnEG, EnEV und EEWärmeG wird GEG

Der Referentenentwurf für das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung, kurz Gebäudeenergiegesetz oder GEG, liegt seit Ende Januar 2017...

mehr
Ausgabe 12/2019

Gebäudeenergiegesetz muss schon bald überarbeitet werden

Das Bundeskabinett verabschiedete am 23. Oktober 2019 den „Entwurf des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (Gebäudeenergiegesetz – GEG)“. Die Verbände der...

mehr

Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz

Energetische Inspektion von Klimaanlagen bleibt Pflicht

Inspektionspflicht von Klimaanlagen bleibt bestehen Nach dem aktuellen Referentenentwurf zum „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung...

mehr
Ausgabe 7-8/2020

TGA-Verbände begrüßen Zusammenführung des Energieeinsparrechts

Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Rahmen des „Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze“...

mehr
Ausgabe 09/2019

Kommentar

Gebäudeenergiegesetz – Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

Zwei Jahre ist es nunmehr her, dass sich das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ (GEG) bereits in den Abstimmungsgremien befand und aus parteitaktischen Gründen...

mehr