Neue Pflichten für Anlagen im Niederspannungsnetz

§ 14a EnWG – steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Seit 1. 1. 2024 gibt es neue Regelungen zur Anbindung von Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher und Klimaanlagen als steuerbare Verbrauchseinrichtungen (steuVe) gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die neuen Vorschriften, die sowohl Vorteile für Verbraucher als auch notwendige Sicherheiten für Netzbetreiber bieten, sind für Neuanlagen über 4,2 kW elektrischer Leistung im Niederspannungsnetz Pflicht.

Bestandsanlagen können freiwillig in die neue Regelung überführt werden, ab 1. 1. 2029 ist dies für einen Großteil dann Pflicht. Betrachtung finden verschiedene Aspekte wie die Abläufe bei der Einrichtung der steuVe, unterschiedliche Entgeltmodelle und Steuerungsoptionen. Zudem werden die Schritte zur Anmeldung und Installation durch Fachbetriebe erläutert. Ein weiteres Augenmerk liegt auf den neuen Vergütungsmodellen und der Umsetzung der Steuerung, die ab 2029 auf netzorientierte Steuerung umgestellt werden soll.

Um was es beim § 14a geht

Der Netzbetreiber darf den Anschluss von steuVe nicht...

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