Fortbildungspflicht: Fehlender Nachweis kann teuer werden

Aktuelles Baurechtsurteil zeigt, warum Teilnahme­bescheinigungen entscheidend sind

Ingenieure sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und diese Fortbildung auch nachzuweisen. In der Praxis wird das häufig als Formalität betrachtet – mit potenziell weitreichenden Folgen. Ein aktuelles Urteil zeigt, warum Teilnahmebescheinigungen personenbezogen ausgestellt sein müssen und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen. Rechtsanwalt Dr. Ingo Schmidt ordnet den Fall ein, erläutert die Entscheidung des Berufsgerichts und zeigt, worauf in der Praxis zu achten ist.

Sachverhalt

Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, langjähriges Mitglied der Ingenieurkammer, geriet in eine stichprobenartige Fortbildungsprüfung. Die Kammer forderte zunächst freundlich, dann etwas nachdrücklicher den Nachweis für das Fortbildungsjahr 2023 an. Die Reaktion kam spät, aber sie kam: Der Ingenieur legte mehrere Teilnahmebescheinigungen vor. Kleines Detail mit großer Wirkung: Die Bescheinigungen waren nicht auf ihn ausgestellt, sondern auf einen Kollegen. Seine Erklärung: Man habe die Online-Fortbildungen gemeinsam im Büro verfolgt. Der Kollege könne das bestätigen. Die...

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