Ein Dach für lau dank Verbraucherwiderruf
Das aktuelle BaurechtsurteilIn bestimmten Situationen besteht auch bei Werkverträgen ein Widerrufsrecht des Kunden. Darüber muss der Kunde korrekt belehrt werden, ansonsten können sich bittere und im Einzelfall durchaus auch ungerechte Konsequenzen einstellen. In einer Entscheidung, die kürzlich vom BGH bestätigt wurde, kam der Verbraucher im Ergebnis umsonst zu einem neu gedeckten Dach – zu Lasten des Handwerksbetriebs.
Sachverhalt
Der Kläger hat einen Dachdeckerbetrieb. Wie es genau zu dem Auftrag kam, ergibt sich aus dem Urteil nicht. Es kann gut sein, dass der Kläger vom beklagten Bauherrn auf einer naheliegenden Baustelle angesprochen und gefragt wurde, ob auch sein Dach neu gedeckt werden könnte. Der Kläger mag dann einen Pauschalpreis genannt haben, der am nächsten Tag vor Ort beim Bauherrn auf einem mitgebrachten kleinen Vertragsformular festgehalten wurde. Jedenfalls fehlte es an einer schriftlichen Widerrufsbelehrung des Verbrauchers. Nach 10 Monaten sind die vereinbarten Dachdeckerarbeiten...
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