Bauverträge versus anerkannte Regeln der Technik

Baurechtsurteil zu geschuldeten Leistungen, wenn ­Anforderungen nicht vereinbart wurden

Welche Leistungen gelten bei Bauträgerverträgen als geschuldet, wenn technische Anforderungen nicht ausdrücklich vereinbart wurden? Reicht die vertragliche Beschreibung – oder sind darüber hinaus die anerkannten Regeln der Technik maßgeblich? Und welche Rolle spielen dabei DIN-Normen für den Einzelfall? Ein aktuelles Urteil des OLG Düsseldorf greift diese Fragen auf und beleuchtet die rechtlichen Maßstäbe für Planung und Ausführung im Wohnungsbau (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2026, Az.: 23 U 155/23).

Sachverhalt

Die Klägerin ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft die mit der Beklagten über einen Bauträgervertrag verbunden ist. Am Bauobjekt soll es in einigen Wohnungen zu langen Wartezeiten für erwärmtes Trinkwasser kommen. Hierbei haben die Parteien darüber gestritten, ob die DIN – hier insbesondere die DIN 1988/200 – eingehalten worden ist.

Entscheidung

Mit Urteil vom 27.01.2026 hat der Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf nochmals festgestellt, dass Bauträgerverträge, soweit es um den Bau eines Hauses oder einer Wohnung geht, auf die Ausführung werkvertraglicher Leistungen gerichtet...

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