Arbeitsstättenverordnung ist zu berücksichtigen
Das aktuelle BaurechtsurteilEin als Arbeitsstätte dienendes Bauvorhaben muss der Arbeitsstättenverordnung entsprechen. Dies kann der Bauherr von seinem Architekten erwarten, wie das OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2020 – 21 U 57/17 und der BGH, Beschluss vom 15.09.2021 – VII ZR 178/20 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen) bestätigen.
Zum Sachverhalt
Der Bauherr errichtet auf eigenen Grundstücken Betriebs-, Verkaufs- und Gastronomiegebäude zur Vermietung an eine weitere Gesellschaft, die Bäckerei-Filialen betreibt. Anfang 2014 beauftragte der Bauherr den Architekten mit Planungs- und Überwachungsleistungen zur Errichtung eines Bäckereigebäudes mit Verkaufsraum und Café.
Nach Erteilung der Baugenehmigung wird der Rohbau planmäßig errichtet.
Der Café-Bereich im Rundbau hat eine Rohbauhöhe von 3,87 m, der Verkaufsbereich mit Auslage, der Café-Bereich am Eingang und auf der Terrasse von 2,80 m. Die sich für den Ausbauzustand...
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