Änderungen im Großen und Kleinen

BEG-Förderung zum Jahreswechsel erneut angepasst

Mit dem Start des neuen Jahres sind einige Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – in Kraft getreten. Die Maßnahmen wurden notwendig, um die Förderrichtlinien an die Marktsituationen anzupassen. Neu ist z. B. ein Bonus von bis zu 15 % für serielles Sanieren. Dieser ist mit dem Bonus für besonders ineffiziente Gebäude (Worst-Performing-Building-Bonus, WPB-Bonus) kumulierbar, der je nach Maßnahme bis zu 10 % beträgt. Die Förderung soll bewirken, dass notwendige Sanierungen schneller umsetzbar sind. Dies kann insbesondere durch industrielle Vorfertigung nach einem Baukastenprinzip, in Verbindung mit einem digital unterstützen Planungs- und Bauprozess erreicht werden. Eine sinnvolle Maßnahme, da das Handwerk überwiegend ausgelastet ist. Die Deutsche Energieagentur (dena) hat sich dem Thema unter dem Namen „Energiesprong“ angenommen. Dazu berät die dena rund um solche Vorhaben und stellt Tools sowie Arbeitshilfen zur Verfügung.

Zu den weiteren Änderungen der BEG kann zunächst festgestellt werden, dass die Förderungen für Wärmepumpen weitgehend erhalten bleiben. So sind Fördersätze bis zu 40 % möglich. Viele Neuerungen betreffen im Schwerpunkt Einzelmaßnahmen (BEG-EM), die zum 1. Januar 2021 in der Zuschussvariante beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestartet sind. Für den Bereich Wohn- und Nichtwohngebäude sind ebenfalls Änderungen umgesetzt worden. So wird z. B. für den Gebäudeneubau in der BEG zunächst die Förderung von Effizienzhäusern nach dem Standard EH-40 NH fortgeführt, die dann voraussichtlich im März durch eine neue Bauförderung des Bundesbauministeriums abgelöst wird.

Doch es gibt auch Wermutstropfen: Um eine Förderung für Wärmepumpenanlagen zu erhalten, ist wieder die Erfüllung einer Mindesteffizienz der Anlagen in Form einer berechneten Jahresarbeitszahl (JAZ) vorzugeben, die über die bisher geltenden, gerätebezogenen Mindestanforderungen „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ gemäß Öko-Design-Richtlinie hinausgeht. Dem Förderantrag ist eine Vorausberechnung der JAZ beizulegen (z. B. nach VDI-Richtlinie 4650), die im laufenden Jahr zunächst mind. 2,7 betragen muss, ab dem 1. Januar 2024 dann mind. 3,0. Dieser Nachweis ist aber für einige Bauarten (wie Außenluft-Raumluft-Wärme-pumpen) nicht möglich, sodass für solche Anlagen keine Rechtssicherheit auf Anerkennung einer Förderung besteht. Mit einem FAQ des BAFA sollen diese Unklarheiten beseitigt werden. Der Zeitpunkt für deren Veröffentlichung ist jedoch zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht bekannt gewesen. Um Planer und Installateure im Zeitraum vom Inkrafttreten der geänderten Förderrichtlinien bis zur Veröffentlichung der FAQ zu unterstützen, hat der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) Empfehlungen veröffentlicht.

Weg von der Förderlandschaft, hin zur vorliegenden Ausgabe der tab – denn Neuerungen sind ab dieser Ausgabe auch hier zugegen. Um das Lesen für Sie noch angenehmer zu gestalten, haben wir kleine und größere Änderungen im Layout der Ausgabe durchgeführt. Neben dem Inhaltsverzeichnis, den Überschriften und Einleitungstexten werden Sie die eine oder andere Neugestaltung vernehmen. Zudem: drei Mal im Jahr werden wir Ihnen ein weiteres Supplement neben COMPUTER SPEZIAL und BS BRANDSCHUTZ in unserem Heft präsentieren: ENERGY – Wissen für die Energiewende, jeweils in den Ausgaben März, Juni und Oktober.

Viel Input und angenehmes Lesen wünscht Ihnen

Markus Münzfeld

tab-Chefredakteur

Markus Münzfeld
tab-Chefredakteur
Bild: tab

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