VdZ-Formulare für Nachweis des hydraulischen Abgleichs

Für KfW- und BAFA-Förderprogramme Pflicht

Der VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. entwickelte in enger Zusammenarbeit mit KfW und BAFA neue Formulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs. Zusätzlich zum gewohnten Formular „Einzelmaßnahme“ für den hydraulischen Abgleich steht ein Formular für den Neubau eines KfW-Effizienzhauses, bzw. Sanierung zu einem Effizienzhaus zur Verfügung.  
In den neuen Bestätigungsformularen werden ab sofort bauliche und planerische Eckpunkte der Heizungsanlage festgehalten und vorliegende Berechnungsergebnisse des hydraulischen Abgleichs sowie die Einstellungen an der Heizungsanlage abgefragt.  
Die nachzuweisenden Leistungen, wie gewohnt auf Seite 2 des Formulars, wurden praxisnah überarbeitet. Zudem wird auf die Besonderheiten des hydraulischen Abgleichs bei Fußboden- und Einrohrheizungen eingegangen.  
Zur Berechnung des hydraulischen Abgleichs bei einer Einzelmaßnahme sind zwei Verfahren zulässig. Verfahren A ist ein Näherungsverfahren, bei dem die relevanten Werte überschlägig ermittelt werden. Dieses Vorgehen ist zum 31. Dezember 2016 befristet. Danach wird bei einer Einzelmaßnahme nur noch eine Softwareberechnung, das Verfahren B, anerkannt. Bei der Bestätigung für ein KfW-Effizienzhaus ist Verfahren B schon heute Voraussetzung.

Das VdZ-Formular, obligatorisch für KfW- und BAFA Förderprogramme, wurde überarbeitet und steht ab sofort unter www.vdzev.de zum Herunterladen bereit.

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