Neue Experten-Anforderungen

Ausbau der Qualitätssicherung für Förderprogramme

Die KfW baut die Qualitätssicherung für die Förderprogramme „Energetisches Bauen und Sanieren“ aus. Seit dem 1. Juni 2013 müssen Experten, die eine geförderte Baubegleitung anbieten, höhere Qualifikationsanforderungen erfüllen. Für Sanierungsvorhaben sind seitdem nur noch Experten für diese Dienstleistung zugelassen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) eingetragen sind. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hin, die die Pflege der Expertenliste verantwortet. Weitere Informationen zu den neuen Anforderungen finden Interessierte unter www.energie-effizienz-experten.de .

Für Sanierungsvorhaben, für die eine Förderung im Programm „Energieeffizient Sanieren“ bis zum 31. Mai 2013 bei der KfW beantragt wurde, erfolgt eine Förderung der Baubegleitung nach den bisherigen Programmbestimmungen. Experten müssen für diese Vorhaben mindestens eine Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach § 21 EnEV 2009 haben. Experten, die noch nicht in der Expertenliste eingetragen sind, können auch nach dem 1. Juni 2013 eine Baubegleitung für neue Vorhaben durchführen, wenn sie spätestens zum Zeitpunkt der Beantragung des Zuschusses für die Baubegleitung in der Expertenliste eingetragen sind.

Diese Regelung betrifft alle Vorhaben aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (Programm 431). Die KfW fördert die energetische Fachplanung und Baubegleitung einer energetischen Modernisierung. Dazu gehören beispielsweise Leistungen zur Detailplanung, Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung, die Kontrolle der Bauausführung sowie die Abnahme und Dokumentation der Modernisierung.

Erleichterte Anforderungen für den Eintrag bis Ende 2013

Um sich in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes einzutragen, müssen Experten neben der Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach § 21 EnEV 2009 eine Weiterbildung gemäß den Anforderungen des Regelheftes der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes absolviert haben. Diese orientieren sich an der Richtlinie für die Vor-Ort-Beratung (BAFA). Fachleute, die diese Weiterbildung zum Energieberater bereits absolviert haben, können sich in der Regel bis Ende 2013 noch mit dem Nachweis von 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung in die Liste eintragen. Danach müssen die fehlenden Inhalte über 80 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden. Eine Übersicht über die genauen Anforderungen steht unter www.energie-effizienz-experten.de/vorabinformationen bereit.

Ab 2014: Verbindlichkeit wird für weitere KfW-Programme ausgedehnt

Voraussichtlich ab 1. Februar 2014 wird die Verbindlichkeit der Expertenliste einheitlich für die Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ angewendet. Die Bauherren können dann nur noch Experten hinzuziehen, die in der Liste eingetragen sind

Um die Qualität bei Energieberatungen und hochenergieeffizienten Sanierungen im Bestand und im Neubau zu verbessern, haben das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vereinbart, entsprechende Experten in einer bundeseinheitlichen Liste zu führen. Die Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) betreut.

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