Recht & Beruf | Normen/Verordnungen/Richtlinien | 01.12.2011

Notrufmanagement bei Aufzügen

Richtlinie VDI/VDMA 4705

Die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG) behandelt in der neuen, gemeinsam mit dem VDMA herausgegebenen Richtlinie VDI/VDMA 4705 die Planung des Managements für die organisatorische und technische Abwicklung der Notrufe, die von in Aufzügen eingeschlossenen Personen abgegeben werden. Sie stellt die Merkmale der verschiedenen möglichen technischen Lösungen einander gegenüber.  
Die Verantwortung des Betreibers für sicheren Betrieb wird durch die Betriebssicherheitsverordnung definiert. Ein wichtiger Bestandteil ist hierbei das Notrufmanagement. VDI/VDMA 4705 zeigt auf, wie Verantwortliche gewährleisten können, dass keine Person durch das unnötig lange Eingeschlossensein in Aufzugsanlagen aufgrund  organisatorischer oder technischer Schwächen im Prozessablauf zu Schaden kommt. Die Richtlinie leistet somit einen Beitrag, um alle am Prozess Beteiligten zu sensibilisieren und Risiken für den Aufzugnutzer zu minimieren.  
Das Notrufmanagement ist die Summe der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung eines Notrufs und Befreiung von Personen aus dem Aufzug. Dies beinhaltet im Betrieb des Systems erforderliche Maßnahmen sowie gegebenenfalls technische Maßnahmen zur Vorbeugung von Notrufen. Die neue Richtlinie richtet sich an Betreiber, Bauherren, Architekten, Fachplaner, Prüforganisationen, Montage-/ Instandhaltungsunternehmen und an den Personenbefreiungsdienst.  
Der Entwurf der Richtlinie VDI/VDMA 4705 „Aufzüge; Notrufmanagement“ ist zum Preis von 64 € beim Beuth Verlag in Berlin (+49 30 2601-2260) erhältlich. Die Einspruchsfrist endet am 31. Mai 2012. Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de möglich.

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