Recht & Beruf | Normen/Verordnungen/Richtlinien | 19.07.2011

Erweiterung der Euronorm EN 81-1

Sicherheitsanforderungen an Aufzüge werden verschärft

  • Die neue EN 81-1 lässt ab kommendem Jahr nur noch bündiges Halten und Stehen eines Aufzugs zu (Foto: Kone)

Die Anforderungen an die Sicherheit von Aufzügen werden verschärft. Ab dem 1. Januar 2012 muss jede Aufzugkabine mit einem technisch unabhängigen und zertifizierten System ausgerüstet sein, das die Kabine vor unkontrollierter Fahrbewegung an der Haltestelle schützt. Das schreibt die neue Euronorm EN 81-1 vor.
 
Um europaweit die Sicherheit von Aufzugsanlagen beim Ein- und Ausstieg von Personen einheitlich zu gewährleisten, wurde die EN 81-1 vom Europäischen Komitee für Normung zum Juli 2011 überarbeitet. Gefordert wird ein bündiges Stehen und Halten des Fahrkorbs in der Haltestelle. Dies soll mit einem technisch unabhängigen Sicherheitssystem gewährleistet werden. Zwingend vorgeschrieben ist dabei dessen CE-Kennzeichnung nach 95/16/EG. Diese Zertifizierung muss ab dem 1. Januar 2012 für jede Aufzugsanlage vorliegen und vom Hersteller dem Kunden garantiert werden – ohne weitere Übergangsfrist.  
Kone, ist nach eigenen Angaben bisher der einzige Aufzughersteller, der die geforderte Sicherheit der EN 81-1 heute bereits garantieren kann. „Wir haben aufgrund unserer Patente der Bauformen einen technischen Vorteil gegenüber der Branche, so dass wir in der Lage sind, alle Anhänge der DIN EN 81-1 problemlos, zuverlässig und rechtskonform umzusetzen“, erklärt Thomas Lipphardt, Manager Technisches Regelwerk, Normen und Gesetze bei Kone.
 
Für Altanlagen oder Anlagen, die noch vor dem 1. Januar 2012 in Verkehr gebracht werden, greift wie bisher die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die vom Betreiber eine so genannte Sicherheitstechnische Bewertung fordert. Sie umfasst ab dem 1. Januar 2012 auch die Neuerungen der DIN EN 81-1. „Jeder Betreiber sollte schnellstens eine solche Sicherheitstechnische Bewertung in seinem eigenen Interesse vornehmen lassen, um nicht im Schadensfall in Haftung genommen zu werden“, betont Thomas Lipphardt. „Diese Sicherheitstechnische Bewertung kann jede Prüforganisation oder ein qualifiziertes Unternehmen wie beispielsweise Kone vornehmen.“  
Beim Kauf von Neuanlagen sollten Betreiber darauf achten, dass ihre Aufzüge heute schon allen Ausführungen der DIN EN 81-1 entsprechen.

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