Einheitliche Energielabel für Sauger

Nilfisk setzt Vorgaben um

Mit Wirkung zum 1. September 2014 gelten neue Regularien der Europäischen Union (EU) im Rahmen der Energieverbrauchskennzeichnung. Danach ist es Herstellern fortan in der gesamten EU verboten, gewerbliche Trockensauger und Haushaltsstaubsauger mit übermäßig hohem Energieverbrauch zu vertreiben.

In diesem Zug werden sämtliche Unternehmen dazu verpflichtet, die Leistung eines Geräts eindeutig mit einem Energielabel zu kennzeichnen – ausgenommen sind davon Akkusauger, Nass-/Trockensauger sowie Industriesauger. Darauf weist Nilfisk-Advance A/S (www.nilfisk.de) als Hersteller hin. Das Unternehmen selbst hat dies stichtagsgetreu umgesetzt: Sämtliche Gewerbe- und Trockensauger des Reinigungsspezialisten – ob für den professionellen oder privaten Gebrauch – erfüllen nicht nur die technischen Voraussetzungen, sondern verfügen nun auch über die zugehörige Kennzeichnung.

Das Energielabel beinhaltet neben der Energieeffizienzklasse und dem durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch Angaben zum Schallleistungspegel, zur Hartboden- und Teppichreinigungsklasse sowie zur Staubemissionsklasse. Alle Leistungs- und Verbrauchsdaten sind auf den ersten Blick ersichtlich, wovon vor allem die Anwender profitieren. Durch die einheitliche Kennzeichnung können diese nun viel besser vergleichen.

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