Die Vornormenreihe DIN V 18599 – Energetische Bewertung von Gebäuden – Teil 1

Einleitung und Teil 1

Für Eigentümer ebenso wie für Planer und Architekten spielt die Energiebilanz eines Gebäudes eine immer größere Rolle. Die zur Bilanzerstellung erforderlichen Bewertungsmethoden sind in der Vornormreihe DIN V 18599 festgelegt. In einer zehnteiligen Serie, die in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) entstand, erläutern Experten die Inhalte der Vornorm. Für die Einleitung zeichnet Dipl.-Ing. Hans Erhorn vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) in Stuttgart verantwortlich, Dr. Kati Jagnow beschreibt Teil 1 der Vornorm.

Die Vornormreihe DIN V 18599 stellt ein Verfahren zur Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zur Verfügung, wie sie nach Artikel 3 der Richt­linie 2002/91/EG des Europäischen Par­la­ments und des Rates über die Ge­samt­effizienz von Gebäuden (EPBD) seit 2006 in allen Mitglieds­staa­ten der Europäischen Union gefordert wird. Sie wurde erstmals im Juli 2005 veröffentlicht. Eine überarbeitete Neuauf­lage der Vor­norm­reihe erfolgte im Februar 2007.

Die Berechnungen gemäß DIN V 18599 erlauben die Beurteilung aller Energiemengen, die zur be­stim­mungsgemäßen Beheizung, Belüftung, Warmwasserbereitung, raumlufttechnischen Kondi­tio­nie­rung inklusive Kühlung und Be­leuchtung von Wohn- und Nicht­wohn­ge­bäuden sowohl im Neubau als auch im Bestand notwendig sind.

Die mit der DIN V 18599 durchgeführte Energiebilanz folgt einem inte­gralen Ansatz: Der Baukörper, seine Nutzung und die Anlagentechnik werden unter Berücksichti­gung der gegenseitigen Wechsel­wir­kungen gemeinschaftlich be­wer­tet.

Diese Vorgehensweise der Bilanzierung eignet sich für

eine Energiebedarfsbilanzierung von Gebäuden mit teilweise festgelegten Randbedingungen im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Nachweises,

eine allgemeine, ingenieurmäßige Energiebedarfsbilanzierung von Gebäuden mit frei wählba­ren Randbedingungen und

eine allgemeine, ingenieurmäßige Energiebilanzierung von Gebäuden mit dem Ziel des Abgleichs zwischen Energiebedarf und Energieverbrauch (Bedarfs-Verbrauchs-Abgleich) mit frei wählbaren Randbedingungen.

Die Vornormreihe DIN V 18599 besteht aus zehn Teilen, die jeweils Themenschwerpunkte behandeln.

DIN V 18599-1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger

Teil 1 der DIN V 18599 liefert einen Überblick über das Vorgehen bei der Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Beleuchtung und Warmwasserbereitung. Es werden die für alle Teile der Vornorm geltenden allgemeinen Definitionen vorgestellt sowie das allgemeine Bilanzierungsverfahren und die zentralen Bilanzalgorithmen erläutert.

Der allgemeine Bilanzablauf ba­siert auf der Anpassung vorhandener Bilanzierungsverfahren (z. B. DIN V 4108-6, DIN V 4701-10) an die Erfordernisse der Bewertung insbesondere von Nichtwohnbauten.

Damit ist es beispielsweise möglich, eine integrierte Bilanzierung der Nutzenergie für Heizen und Kühlen unter Beachtung aller Wärmequellen und -senken (siehe DIN V 18599-2) durchzuführen.

Die Bilanzierung folgt einem bewährten Schema: Zum ermittelten Nutzenergiebedarf werden die vorhandenen technischen Verluste sowie Hilfsenergien addiert, um den Endenergiebedarf zu bestimmen. Die Umrechnung der je Energieträger bilanzierten Endenergie in die Primärenergie zur Bewertung der Umweltwirksamkeit erfolgt mit Primärenergiefaktoren, die in Anhang A angegeben sind.

Neu ist die Aufteilung eines Gebäudes in Zonen und Versorgungs­bereiche. Für jede Zone – welche sich hauptsächlich durch unter­schied­liche Nutzung unterscheiden – wird der Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen ge­trennt bestimmt.

Versorgungseinrichtungen können jedoch von der Zonierung abweichende Versorgungsbereiche umfassen (Bereiche gleicher Technikmerkmale).

Die DIN V 18599-1 beschreibt sowohl ein Verfahren, wie die Zonierung vorzunehmen ist, als auch Rechenregeln, wie Energiekennwerte von Versorgungsbereichen auf die Zonen umzulegen sind.

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