Bericht aus Berlin

Vorbild Baden-Württemberg: Grüne wollen Wärmegesetz für den Bestand

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (EEWärmeG) eingebracht (BT-Drs. 18/6885). Auf Basis des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien in Baden-Württemberg (EWärmeG) sieht der Entwurf einen Pflichtanteil von 15 % erneuer­barer Energien am Wärme- oder Kälteenergiebedarf vor, wenn in Bestandsgebäuden der Heizkessel ausgetauscht wird.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages beschäftigte sich am 17. Februar 2016 in einer Öffentlichen Anhörung mit diesem Gesetzentwurf sowie mit dem ersten und zweiten Erfahrungsbericht zum EEWärmeG (BT-Drs. 17/11957 und BT-Drs. 18/6783). Auch wenn dieser Vorstoß der Oppositionsfraktion durch die Koalition abgelehnt wird, so befeuert er sicherlich die Debatte um die Energiewende im Gebäudebereich und um mögliche Eingriffe in den Bestand.

BMUB setzt Dialogprozess „Klimaschutzplan 2050“ fort

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) führt seinen Dialog- und Beteiligungsprozess zur Erarbeitung eines Klimaschutzplans 2050 fort: Teilweise kontrovers diskutier-ten im Dezember die Teilnehmer der Arbeitsgruppe „Gebäude“ des Verbändeforums zehn Maßnahmensteckbriefe für das Handlungsfeld „Gebäude“ und acht Steckbriefe für handlungsfeldübergreifende Maßnahmen. Ein solcher Steckbrief besteht aus einer Maßnahmenkurzbeschreibung und einer wissenschaftlichen Einschätzung des Öko-Instituts.

In der zweiten Dialogrunde des Verbändeforums wurden im Februar 13 Maßnahmensteckbriefe für das Handlungsfeld „Gebäude“ und zwölf Steckbriefe für handlungsfeldübergreifende Maßnahmen diskutiert. Die TGA-Repräsentanz und die sie tragenden Verbände beteiligten sich im Verbändeforum aktiv an diesem Dialog- und Beteiligungsprozess.

In der nächsten Dialogphase sollen zentrale Rückmeldungen aus dem Beteiligungsprozess in die Maßnahmensteckbriefe eingearbeitet werden. Nach einer Ergänzung durch das gewählte Delegiertengremium soll der Bundesregierung im Frühjahr 2016 ein Empfehlungskatalog übergeben werden. Die Bundesregierung wird diese Empfehlungen prüfen und entscheiden, ob und in welcher Form sie diese in den Klimaschutzplan 2050 aufnehmen wird.

CDU-Landtagsfraktion legt Thüringer Energieeffizienzgesetz vor

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat im Januar den Entwurf eines Energieeffizienzgesetzes (LT-Drs. 6/1626) in das Landesparlament eingebracht. Durch das Gesetz sollten Anreize für die Steigerung der Energieeffizienz und die Förderung von Ener­gie­ein­spa­run­gen in Gebäuden und Netzen in allen einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Förderinstrumenten des Landes verankert werden.

Die Koalitionsfraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen lehnten es ab, den Gesetzentwurf der Opposition zur weite­ren Beratung in die zuständigen Ausschüsse zu überweisen. Um­welt­mi­nis­terin Anja Siegesmund (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte in der Debatte, ihr Ministerium arbeite an einem eigenen Klimagesetz, das den Klimaschutz und die Klimaanpassung im Blick habe.

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