Arbeitnehmerüberlassung – Eine notwendige flexible Beschäftigungsform?

Arbeitnehmerüberlassung – auch „Leih- oder Zeitarbeit“ genannt – nach dem Arbeitnehmer­über­lassungsgesetz (AÜG) ist auch in unserer Branche, der Technischen Gebäudeausrüs­tung, eine häufig genutzte Beschäfti­gungs­form.

Einerseits können mit diesem arbeitsrechtlichen Instrument „Spezialisten“, für die es in den Be­trieben keine auf Dauer vorhandene Beschäftigung gibt (z. B. Spezialschweißkenntnisse), bei der Erledigung immer komplexerer Arbeitsaufgaben temporär produktiv eingesetzt wer­den und andererseits hat sich die Zeitarbeit für viele Betriebe in Zeiten immer volatilerer Auf­trags- und Auslastungssituationen als ausgesprochen hilfreich erwiesen.

Darüber hinaus darf der so genannte „Klebeeffekt“ der Zeitarbeit nicht unbeachtet gelassen werden. Qualifizierten Mitarbeitern von Verleihfirmen bieten sich immer Chancen – so sie die­se denn nutzen wollen – bei Entleiherfirmen in die Stammbelegschaft übernommen zu wer­den.

Seit Inkrafttreten der „Hartz-Reform“ des AÜG zu Beginn des Jahres 2003 hat die Zeitarbeit in der Praxis erheblich an Bedeutung gewonnen, weil mit der Reform zahlreiche – aus Sicht des Verfassers unsinnige – Beschränkungen der Zeitarbeit aufgehoben wurden. Die gesamte Anzahl der Zeitarbeitnehmer ist seit 2002 von gut 300 000 auf mehr als 700 000 Arbeitnehmer ge­stiegen.

Aus Berichten über Erfahrungen bei der Anwendung des AÜG lässt sich entnehmen, dass sich die Erwartung, mit der Reform des AÜG zusätzliche Beschäftigungschancen zu er­schließen, erfüllt hat. Von verschiedenen Seiten wird in diesem Zusammenhang sogar der Begriff „Jobmotor“ verwendet.

Die Zeitarbeit ist dennoch auf Grund verschiedener ggf. unseriöser Praktiken, wie beispielsweise wegen „Lohndumpings“, „ins Gerede“ gekommen.

Politiker aller Parteien haben sich dieser Thematik angenommen und die Debatte mit mehr oder weniger sinnvollen Vorschlägen und Initiativen angeheizt.

Für diese Entwicklung könnte auch mit ursächlich sein, dass eine Ende 2008 in Kraft getre­te­ne EU-Richtlinie bis spätestens Ende 2011 in nationales Recht umgesetzt werden muss, wo­bei der Umfang des Umsetzungsbedarfs unter Berücksichtigung der Reform aus dem Jahre 2002 nur gering sein dürfte.

Es wäre wünschenswert, wenn sich die Diskussion um die Ar­beit­nehmerüberlassung ver­sach­li­chen würde und neue Regu­lie­rungen der Zeitarbeit nur Miss­brauchstatbestände dieser not­wendigen und flexiblen Be­schäf­tigungs­form verhindern helfen würden.

Bei den Überlegungen sollte auch berücksichtigt werden, dass Arbeitskräfte aus den öst­li­chen EU-Staaten ab Mitte 2011 nach Auslaufen von Sonderregelungen für Deutschland volle Arbeitnehmerfreizügigkeit genießen.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 04/2013

Hat die Zeitarbeit noch eine Zukunft?

Die Unternehmen in Deutschland sind zur Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf die Nutzung flexibler Beschäftigungsformen, wie z.?B. der Zeitarbeit, ange­wiesen. Zugleich bietet die...

mehr
Ausgabe 05/2017

Kommentar

Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge – neue Regelungen zum Fremdpersonaleinsatz

Bereits im Koalitionsvertrag vom 16. Dezember 2013 hatten CDU/CSU und SPD umfangreiche Änderungen im Arbeitnehmer-überlassungsgesetz (AÜG) und bezüglich des Einsatzes von Werkverträgen als...

mehr
Ausgabe 02/2016

Kommentar

Gesetzentwurf zu Werkverträgen und Zeitarbeit: Weniger ist mehr

Es ist ein berechtigtes Anliegen des Gesetzgebers, den Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung und von Werkvertragsgestaltungen zu bekämpfen, wenn diese auf eine Umgehung des Kündigungsschutzes...

mehr
Ausgabe 10/2017

Kommentar

Das neue Wettbewerbsregister – Vorsicht vor der Schwarzen Liste

Das Bundeskartellamt wird zukünftig eine „Schwarze Liste“ für Unternehmen führen, welche Wettbewerbs- und andere Rechtsverstöße begangen haben. Dieses Wettbewerbsregister soll gewährleisten,...

mehr
Ausgabe 04/2014 Handbuch der Klimatechnik

Band 2 in sechster Auflage

Mit der 6. Auf­lage des umfang­rei­chen zweiten Bandes vervollständigt sich das „Handbuch der Kli­matechnik“ zu ei­nem umfassenden Kom­pendium, das Theo­rie und Praxis der Klimatechnik...

mehr