BHKS bezieht Stellung zum EEWärmeG

Novelle ist ein Schritt in die richtige Richtung

In einer Stellungnahme zu der am 1. Mai 2011 in Kraft getre­te­nen Novelle des Erneuerbare-Ener­gien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) bewertet der BHKS die künftig einzunehmende Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude als äußerst erfreulich. Positiv sei außerdem, dass nunmehr neben Wärme explizit auch die Erzeugung von Kälte aus erneuerbaren Energien begrifflich im Gesetz verankert wurde.

„An einigen Stellen weist das EEWärmeG allerdings noch Schwachstellen auf, die nachgebessert werden sollten“, erklärte BHKS-Hauptgeschäftsführer Günther Mertz. „Bisher ist lediglich die öffentliche Hand verpflichtet, bei grundlegenden Renovierungen die Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen. Für den nicht-öffentlichen Bereich gilt das EEWärmeG derzeit lediglich im Neubaubereich. Hier ist eine kurzfristige Anpassung an die Regelungen öffentlicher Gebäude zu fordern. Im privaten und gewerblichen Bereich liegen schließlich enorme Energieeinsparpotenziale, die es durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien zu nutzen gilt.“

Zusätzlich fordert der BHKS, Hinweise zur Fortbildung industrieller Anlagenbauer für erneuerbare Energien in das EEWärmeG mit aufzunehmen.

Die derzeitige Fassung des § 16 a EEWärmeG nimmt zwar Bezug auf die Europäische Richtlinie 2009/28/EG, nennt hier allerdings lediglich die Handwerkskammern, nicht aber die Industrie- und Handelskammern sowie die Branchenverbände als weitere mögliche Ausbildungseinrichtungen zur Fortbildung von Installateuren für erneuerbare Energien.

Als problematisch stuft der BHKS die Umsetzung des EEWärmeG in den Bundesländern ein. Die vorliegende Novelle eröffnet den Ländern die Möglich­keit, vom EEWärmeG abweichende eigene Regelungen zu treffen.

Dies werde zu einer Intransparenz und Unübersichtlichkeit auf Länderebene und zu einer Verunsicherung der gewerblichen Wirtschaft und der Verbraucher führen. Grundsätzlich sei eine stärke­re Vereinheitlichung bzw. sogar Zusammenführung von EEWär­meG und Energie-Einsparungsgesetz (EnEG) sowie Energieeinsparverordnung (EnEV) anzustreben.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 11/2013

Energiewende im Gebäudesektor

Hemmschuh Föderalismus?

Es ist ein nahezu fester Bestand­teil jeder Politikerrede zur Ener­gie­wende: die Forderung, „die Ener­giewende europäisch zu denken“, „sich besser mit den Partnern auf EU-Ebene abzustimmen“...

mehr
Ausgabe 04/2009

Neuer BHKS-Almanach 2009 stößt anlässlich der ISH auf großes Interesse

Der BHKS-Almanach hat sich zu einem respektierten und beliebten Publikationsinstrument der Branche Gebäudetechnik ent­wickelt. Auf Messen, zu besonderen Anlässen oder zur Kun­den­akquisi­tion...

mehr

Zusammenführung EEWärmeG und EnEV

Verbände legen Gutachten für Hallengebäude vor

Im Rahmen der geplanten Zusammenführung des Energieeinspargesetzes (EnEG) und der zugehörigen Energieeinsparverordnung (EnEV) mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) haben der...

mehr
Ausgabe 09/2019

Kommentar

Gebäudeenergiegesetz – Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

Zwei Jahre ist es nunmehr her, dass sich das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ (GEG) bereits in den Abstimmungsgremien befand und aus parteitaktischen Gründen...

mehr
Ausgabe 10/2015 Energieeffizienz in Hallengebäuden

Figawa startet Informationskampagne

Unter dem Titel „Energieeffi­zienz in Hallengebäuden“ hat die Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e.V. (Figawa) am 2. September 2015 im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung mit...

mehr